Flugdachförderung
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern bzw. unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen. Bereits versiegelte Flächen müssen einer Doppelnutzung zugeführt werden. Die PV-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Es werden PV-Anlagen mit maximal 1.000 kWpeak(kWp) gefördert.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage bzw. vor Beginn der Arbeiten) durchgeführt werden.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen wie beispielweise Konfessionsgemeinschaften, Vereine sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände, etc.)
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)
Standardförderungssatz
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Zuschlag Flugdach
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
max. 250.000 Euro pro Anlage
Kombinierbarkeit
Eine Kombination mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG (OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom) ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
Mehr Information: Weitere Informationen und Antragstellung unter: Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)