Stationäre Stromspeicher
Landesförderung Wien
Gefördert werden stationäre elektrische Speicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Förderungsfähig sind Speicher für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu einer Nennkapazität von 10 kWh.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (Bestellung des Speichers) durchgeführt werden
Förderwerber*in (Zielgruppen):
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten
200 €/kWh
Kombinierbarkeit
Eine Kombination mit der Speicherförderung des Klima- und Innovationsfonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
www.umweltfoerderung.at
Mehr Information:
Weitere Informationen und Antragstellung unter: Wiener Landesförderung Stromspeicher | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)