Umsatzsteuerbefreiung
Bundesförderung
Seit dem 01.01.2024 ist der Kauf von Photovoltaik-Modulen für Private bis zu einer Gesamtleistung von 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Hier sind auch weitere Anlagenteile wie Montagesysteme, Wechselrichter oder Speicher miteinbegriffen, solange diese gleichzeitig gekauft und montiert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Umsatzsteuerbefreiung kann mit der PV-Förderung der Stadt Wien kombiniert werden.