Wiener PV-Gründachförderung
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern bzw. PV-Anlagen die als Verschattungseinrichtungen für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden. Die PV-Anlagen müssen im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten werden. Es werden PV-Anlagen mit maximal 1.000 kWpeak (kWp) gefördert.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage) durchgeführt werden.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag
max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWp zugrunde gelegt)
Die Förderung beruht auf Basis der Standardförderung für PV-Anlagen:
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Zuschlag für PV-Anlagen auf Gründächern:
150 €/kWp für die Anlagenleistung auf einem Gründach bzw. Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung
max. 250.000 Euro pro Anlage
Kombinierbarkeit
Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.
Eine Förderung mit der Umsatzsteuer-Befreiung des Bundes ist möglich.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
Mehr Information:
Weitere Informationen und Antragstellung unter: Photovoltaik Wien-Gründächer | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)