Thermische Solaranlage über 100 m² und thermische Solaranlagen für Kühlanlagen
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit mindestens 100m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme und Solaranlagen (unabhängig von der Kollektorfläche) für den Antrieb von Kühlanlagen. Beispielsweise werden folgenden Anlagen(teile) gefördert:
- Solaranlage
- Luftkollektoren
- Wärmespeicher
- Verrohrung
- Verteilernetz
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einreichen.
Förderform / Förderhöhe
Die Förderung wird als Pauschale in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben. Die Förderung ist mit 20 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Kombinierbarkeit
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Solaranlagen ab 100 m² und Anlagen für Kühlung
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-723
umwelt@publicconsulting.at
Mehr Information:
Weitere Informationen und Antragstellung unter: Solaranlagen ≥ 100 qm | Umweltförderung
