FAQs

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Allgemein

Was ist das Beratungsservice der Klima- und Innovationsagentur?

Als Service der Stadt Wien begleitet die Klima- und Innovationsagentur Schritt für Schritt beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Egal ob Eigentümer*innen von Wohn- oder Betriebsgebäuden, Hausverwaltungen, Betriebe oder Mieter*innen – hier finden alle Wiener*innen kostenlose Beratung und anbieterneutrale Informationen.  

Welche Informationen bekomme ich bei der Klima- und Innovationsagentur?

Die Klima- und Innovationsagentur stellt unabhängige Informationen zu erneuerbaren Energieanlagen, Förderungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Neuerungen zur Verfügung. Wenn Sie die gesuchte Information auf der Website nicht finden, vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin: Kontakt 

Wie komme ich zu einer Beratung?

Zunächst können Sie online einen Beratungstermin buchen. Je nach gewünschtem Thema werden Sie einer*m unserer Energieberater*innen zugewiesen und können zwischen einem telefonischen Termin, Video-Call oder einem Präsenztermin in unserem Büro (Operngasse 17-21, 1040 Wien, 11. Stock) auswählen.

Gerne können Sie auch telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren unter +43 1 4000 84 287 oder erneuerbare-energie@urbaninnovation.at

Wo liegt der Unterschied zu anderen Beratungsangeboten, wie beispielsweise der Hauskunft?

Der erste Schritt bei der Umstellung auf erneuerbare Energieanlagen ist in vielen Fällen eine Sanierung. Bei Fragen rund um das Thema Sanierung beraten Sie unsere Kolleg*innen von der Hauskunft gerne.

Für Fragen zu Wegen „Raus aus Gas“, Photovoltaik, Wärmepumpen, Förderungen, Energiegemeinschaften und weiteren erneuerbaren Energiesystemen steht das Beratungsteam der Klima- und Innovationsagentur für Sie zur Verfügung – und das kostenlos und anbieterneutral. Außerdem bieten wir Spezialinformationen für Hausverwaltungen, Betriebe, Bauträger und Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern an.  

Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung mitbringen? 

Für eine Beratung zum Thema Photovoltaik benötigen wir eine Auskunft zu Ihrem jährlichen Stromverbrauch

Für eine Beratung zum Thema Heizungstausch benötigen wir Unterlagen zu Ihrem jährlichen Heizwärmebedarf (HWB). Das kann zum Beispiel der Energieausweis Ihres Gebäudes sein oder auch die Jahresabrechnung von Ihrem Wärmeversorger, auf der Ihr jährlicher Gasverbrauch auszulesen ist. 

Welche Förderungen gibt es und wie komme ich dazu?

Sowohl das Land Wien als auch der Bund fördern den Umstieg auf erneuerbare Energien. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Förderungen für welche Gebäude und Anwendungsfälle zutreffen. Hier geht’s zu den Förderungen

Welche Beratungsangebote gibt es für Betriebe?

Für Wiener Unternehmen bietet das Beratungsteam der Klima- und Innovationsagentur kostenlos und anbieterneutral Informationen zu möglichen Alternativen zur fossilen Energieversorgung und zu den aktuell verfügbaren Bundes- und Wiener Landes-Förderungen für Investitionen an.

Für weiterführende technischere Beratungen, etwa zu Photovoltaikanlagen oder zu Energieeffizienz, bietet oekobusiness Wien finanzielle Unterstützung an. KMU, die ein Energiemanagementsystem einführen möchten, können dafür nötige Beratungsleistungen und Messtechnik bei AWS gefördert bekommen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das passende Angebot für Ihren Betrieb zu finden: Termin vereinbaren 

 

Heizungsumstellung

Welche technischen Möglichkeiten der Heizungsumstellung gibt es in Wien?

Wien geht mit gutem Beispiel voran und hat im Wiener Klimafahrplan festgelegt, die städtische Wärme- und Kälteversorgung bis 2040 auf erneuerbare Energiequellen umzustellen. 

Für Ihr Gebäude gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen. Einen Überblick erhalten Sie unter Wie „Raus aus Gas“?

Wo kann ich anfragen, ob meine Wohnung oder mein Haus an die Fernwärme angeschlossen werden kann?

Auf der Seite von Wien Energie finden Sie ein Online-Formular mit dem Sie mit ein paar Klicks herausfinden können, ob Fernwärme an Ihrer Adresse verfügbar ist: Fernwärme Verfügbarkeit prüfen

Das Einmeldeformular von Wien Energie bei Interesse an einem Fernwärmezugang finden Sie hier: Projekteinmeldung | Wien Energie

Was ist eine Wärmepumpe?

Wärmepumpenanlagen nehmen Energie aus (Grund-)Wasser, Erdreich oder Luft auf, bringen diese auf ein nutzbares Temperaturniveau und geben sie an das Heiz- bzw. Warmwassersystem ab. Damit kann in den meisten Fällen der gesamte Wärmebedarf eines Hauses gedeckt werden. Nähere Informationen finden Sie unter Wärmepumpen für Wohngebäude

Welche Genehmigungen muss ich bei der Errichtung einer Wärmepumpe in Wien einholen?

Einen Überblick zu den erforderlichen Genehmigungen für Erd- und Grundwasserwärmepumpenanlagen in Wien haben wir in einem eigenen Verfahrenshandbuch zusammengestellt. Die Praxis zeigt, dass die errichtenden Firmen sehr häufig die Abwicklung der Anzeige- und Bewilligungsverfahren für die Hauseigentümer*innen übernehmen. 

Optimierung von zentralen Heizungsanlagen im Geschoßwohnbau

Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich: Was bringt das?

Ein hydraulischer Abgleich ist eine sehr wirksame Möglichkeit zur Optimierung Ihrer Heizungsanlage.

Je nach Ausgangssituation kann er die Effizienz um bis zu 30 Prozent steigern. In der Regel amortisiert sich ein hydraulischer Abgleich drei bis sechs Jahren (siehe Marktplatz „Optimierte Wärmeverteilung – Effizienz steigern, Kosten senken“). Das bedeutet für Sie: geringere Heizkosten bei gleichem Wärmekomfort.

Ein hydraulischer Abgleich ist bei zentralen Heizungsanlagen im Geschoßwohnbau grundsätzlich sinnvoll – unabhängig vom Heizungssystem. Besonders wichtig ist er, wenn Sie bereits mit einem Niedertemperatur-Heizsystem, etwa einer zentralen Wärmepumpenanlage, heizen. Nur wenn

  • die Vorlauftemperatur optimal eingestellt ist und
  • die Wärmeverteilung im System gleichmäßig erfolgt,

kann die Wärmepumpe effizient arbeiten.

Informationen zu Fördermöglichkeiten für den hydraulischen Abgleich finden Sie unter „Wo finde ich Firmen für die Optimierung der Heizungsanlage?“ 

In welchen Situationen ist eine Optimierung der Heizungsanlage sinnvoll?

Eine Optimierung der Heizungsanlage kann helfen, Energie und Kosten zu sparen, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen auf Ihre Wohnung oder Ihr Haus zutreffen:

  • Einzelne Zimmer, Gangflächen oder ganze Wohneinheiten sind zu warm oder wärmer als sie sein sollten.
  • Manche Räume sind selbst bei vollständig aufgedrehten Heizkörpern zu kalt.
  • Die Heizungsanlage macht Geräusche. Dies kann auf eine zu große zirkulierende Wassermenge in der Heizung hinweisen.

Diese Anzeichen deuten darauf hin, dass die Heizungsanlage nicht optimal eingestellt ist. Eine Fachfirma unterstützt Sie bei der Optimierung der Heizanlage. Kontakte zu Fachfirmen finden Sie unter „Wo finde ich Firmen für die Optimierung der Heizungsanlage?“.

Was passiert bei einem hydraulischen Abgleich?

Der hydraulische Abgleich ist eine wichtige Maßnahme zur Optimierung von Heizungsanlagen – insbesondere bei zentralen Heizungsanlagen im Geschoßwohnbau.

Ziel ist es, die Wärme gleichmäßig im gesamten Gebäude zu verteilen. Dabei wird sichergestellt, dass alle Heizkörper die genau richtige Menge an Heizwasser in der passenden Temperatur erhalten.

Ohne hydraulischen Abgleich kann es passieren, dass Heizkörper in der Nähe der Heizzentrale oder Übergabestation zu viel Heizwasser erhalten und überhitzen, während Heizkörper am Ende der Leitung unterversorgt werden und kalt bleiben.

Beim klassischen hydraulischen Abgleich werden die Ventile an den Heizkörpern und entlang der Leitungen so eingestellt, dass das Heizwasser in der richtigen Menge gleichmäßig verteilt wird. Fehlen an entscheidenden Stellen passende Ventile, können diese nachgerüstet werden.

Moderne Systeme setzen zunehmend auf elektronisch geregelte, intelligente Ventile, die sich automatisch an den aktuellen Wärmebedarf anpassen. Sie ermöglichen eine dynamische und besonders effiziente Regelung der Heizwasserverteilung im laufenden Betrieb.

Informationen über weitere mögliche Maßnahmen zur Optimierung des zentralisierten Heizungssystems erhalten Sie unter „Gibt es kostenfreie Beratung zur Optimierung der Heizungsanlage?“.

Wie lässt sich die Heizungsanlage noch optimieren?

Neben dem hydraulischen Abgleich gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, eine Heizungsanlage zu optimieren. Die meisten der folgenden Empfehlungen sind vor allem für zentrale, also hausweite, Heizungssysteme (z. B. eine zentrale Wärmepumpenanlage in einem Heizraum im Keller) anzuraten.

  • Senkung der Vorlauftemperatur: Vor allem, wenn der thermische Standard eines Gebäudes verbessert wurde, kann die Vorlauftemperatur des Heizsystems gesenkt werden, ohne den Wohnkomfort im Gebäude zu beeinträchtigen. Dadurch werden die Wärmeverluste im Verteilnetz der Heizungsanlage im Gebäude reduziert und der Energieverbrauch sinkt. Besonders bei Wärmepumpenanlagen ist dieser Schritt entscheidend: Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.
  • Einbau von Energieregelventilen: Energieregelventile optimieren die Durchflussmenge in den Heizwasserleitungen. Wichtig ist dabei eine laufende Überprüfung (Monitoring) – insbesondere in der ersten Zeit nach dem Einbau.
  • Einbau von Thermostatventilen anstelle alter Regulierventilen: Regulierventile schalten einen Heizkörper lediglich ein oder aus, während Thermostatventile gleichzeitig die Raumtemperatur messen und den Heizkörper einschalten, wenn die Temperatur unter einem Sollwert liegt.
  • Erneuerung der Umwälzpumpen: Neue Pumpen sind in der Regel effizienter als alte. Umwälzpumpen, auch Heizungspumpen genannt, sind das Herzstück einer modernen Heizungsanlage. Sie transportieren das im Heizkessel erwärmte Wasser durch die Rohre zu den Heizkörpern. Diese geben die Wärme an die Raumluft ab. Eine wirtschaftliche Prüfung der Investition in eine neue Pumpe ist wichtig.
  • Dämmung der Heizungsverteilleitungen und Armaturen: Eine optimierte Dämmung reduziert Verteilverluste.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre der Stadt Wien „Da geht no was! Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“.

Gibt es kostenfreie Beratung zur Optimierung von Heizungsanlagen?

Für eine erste Orientierungsberatung, melden Sie sich gerne beim Beratungsservice der Klima- und Innovationsagentur. Sie können zwischen einem telefonischen Termin, einem Video-Call oder einer
persönlichen Beratung in unserem Büro wählen.

Einen Termin können Sie telefonisch oder per Mail vereinbaren unter:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: +43 1 4000 84 287
E-Mail: erneuerbare-energie@urbaninnovation.at
Web: www.erneuerbare-energie.wien

Darüber hinaus steht Ihnen die Hauskunft – die Sanierungsberatung für Häuser mit Zukunft gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Sie erreichen die Hauskunft unter:

Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: +43 1 402 84 00
E-Mail: beratung@hauskunft-wien.at
Web: www.hauskunft-wien.at

Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es rund um die Optimierung der Heizungsanlage?

Ein hydraulischer Abgleich oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung sind in folgenden beiden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Neu installierte Heizungsanlagen sowie Instandsetzungen und Änderungen: Laut Bauordnung für Wien (§ 118 Abs. 2 Pkt. 4) muss bei jeder neu installierten Heizungsanlage sowie bei Instandsetzungen und Änderungen ein hydraulischer Abgleich durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt werden.
  • Sparsame Nutzung: Gemäß des Heizkostenabrechnungsgesetzes (§ 7) sind gemeinschaftliche Anlagen (beispielsweise zentrale Heizungssysteme) ohne „unnötigen Energieverbrauch“ zu betreiben. Insbesondere nach einer thermisch-energetischen Sanierung ist der „Betrieb der gemeinsamen Versorgungsanlage an den geänderten Raumwärmebedarf“ anzupassen. Das Ziel dabei ist die „Senkung des Energieverbrauchs“. Änderungen sollen sich dabei im Sinne einer „Kosten-Nutzen-Überlegung“ wirtschaftlich rechnen.
Wo finde ich Firmen für die Optimierung der Heizungsanlage?

Ein Netzwerk von Unternehmen, die sich auf hochwertige Sanierung und Dekarbonisierung spezialisiert haben, finden Sie auf der Website der Qualitätsplattform Sanierung.

Im April 2025 fand zudem eine Veranstaltung zum Thema Heizungsoptimierung statt. Eine Nachlese zur Veranstaltung mit Vorträgen der anbietenden Fachfirmen finden Sie hier: „Optimierte Wärmeverteilung – Effizienz steigern, Kosten senken“.

Welche Förderungen gibt es für die Optimierung der Heizungsanlage?

Für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie für den Einsatz hocheffizienter Umwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen bei bestehenden Zentralheizungsanlagen kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von maximal 10 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche gewährt werden. Die Förderung sämtlicher Maßnahmen ist mit 35 Prozent der nachgewiesenen Kosten begrenzt.

Details zur Förderung finden Sie hier: wohnfonds_wien – erstinfo thewosan – haustechnik.

Anlauf- und Beratungsstelle für diese Förderung ist die Hauskunft:
Stadiongasse 10 / Landesgerichtsstraße (Ecklokal), 1010 Wien
Telefon: +43 1 402 84 00
E-Mail: Formularbeginnberatung@hauskunft-wien.at
Web: www.hauskunft-wien.at

Wo finde ich weitere wichtige Informationen?

Im April 2025 fand eine Veranstaltung zum Thema Heizungsoptimierung statt. Eine Nachlese zur Veranstaltung finden Sie hier: „Optimierte Wärmeverteilung – Effizienz steigern, Kosten senken“.

Einen Leitfaden für Professionist*innen finden Sie hier: Leitfaden hydraulischer Abgleich für Profis (klimaaktiv)

Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund

Sind Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund möglich?

Ja, Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund sind möglich.

Voraussetzung dafür ist jedoch immer die Zustimmung des/der Eigentümers*in des jeweiligen öffentlichen Grundstücks. Bei öffentlichem Straßengrund ist die Stadt Wien die Eigentümerin.

Die Zustimmung erfolgt durch die zuständige Magistratsabteilung der Stadt Wien, in diesem Fall die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau. Vorrang vor Bohrungen auf öffentlichem Straßengrund hat jedoch immer eine Bohrung auf dem eigenen Privatgrund. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter „Welche Voraussetzungen gibt es?“

Welche Magistratsabteilung ist in Wien für Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund zuständig?

Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau der Stadt Wien ist zuständig für den öffentlichen Straßenraum, also für Fahrbahnen und Gehsteige.

Sie planen, Bohrungen auf öffentlichem Straßengrund durchzuführen? Dann nehmen Sie gerne bereits in der Planungsphase mit der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau der Stadt Wien Kontakt auf:

Lienfeldergasse 96, 1170 Wien
Telefon: +43 1 4000 496 00
E-Mail: post-aufinfo@ma28.wien.gv.at
Web: www.strassen.wien.at

Welche Voraussetzungen gibt es für Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund?

Eine Bohrung auf öffentlichem Straßengrund ist nur zulässig, wenn eine Bohrung auf Privatgrund aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist,  zum Beispiel, wenn auf Privatgrund nicht genügend Platz für die erforderlichen Bohrungen vorhanden ist. Dafür müssen alle Optionen für Bohrungen auf dem Privatgrund geprüft werden.

Ein weiteres Kriterium ist, dass nur am direkt angrenzenden öffentlichen Straßengrund, beispielsweise auf dem Gehsteig oder auf der Fahrbahn direkt vor dem eigenen Gebäude, gebohrt werden darf.  

Es gibt folgende weitere Voraussetzungen:

  • Ein*e staatlich beeidete*r Ziviltechniker*in (oder eine gleichwertig befugte Person) muss die Planung hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit beurteilen.
  • Es muss eine ausführliche technische Begründung samt Alternativenbewertung abgegeben werden.
  • Alle Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Tiefenbohrung müssen in einer Tiefe von mindestens 1,80 Metern hergestellt werden.
  • Der Anschluss an das Haus muss auf kürzestem Weg (im rechten Winkel) erfolgen.
  • (Wartungs-)Schächte oder Ähnliches sind auf öffentlichem Grund nicht zulässig.
  • Bauarbeiten sind durch eine*n Ziviltechniker*in zu dokumentieren. Das Protokoll ist der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau der Stadt Wien übergeben werden.
  • Weitere Details finden Sie im Merkblatt für die Herstellung von Erdsonden auf öffentlichem Straßengrund der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau.

Beim „Raus aus Gas“-Vorzeigeprojekt Zwölfergasse wurden beispielsweise neben vier Erdwärmesonden im Innenhof (Privatgrund) auch drei Erdwärmesonden auf dem Gehsteig (öffentlicher Straßengrund) gebohrt.

Hinweis zu besonders kleinen Gebäudeöffnungen:
Bohrungen im Hinterhof eines Gebäudes sind selbst bei einer Durchfahrtshöhe von 2,30 Metern und einer Breite von 0,85 Metern technisch möglich. Laut VÖBU, der Vereinigung Österreichischer Bohr-, Brunnenbau- und Spezialtiefbauunternehmungen, sind Durchfahrtsmaße von 2,50 Metern Breite und 3,20 Metern Höhe für die meisten Bohrgeräte ausreichend. Das wird im Video „Raus aus Gas bei wenig Platz?“ deutlich.

Was ist der erste Schritt, wenn ich auf öffentlichem Straßengrund bohren möchte?

Für eine erste Orientierungsberatung melden Sie sich gerne beim Beratungsservice der Klima- und Innovationsagentur Wien.  

Als Service der Stadt Wien begleitet Sie das Beratungsservice Schritt für Schritt beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Sie erfahren, welche Wärmequellen an Ihrem Standort zur Verfügung stehen, und erhalten eine grobe Abschätzung, wie viele Tiefenbohrungen notwendig wären, um Ihr Gebäude nachhaltig mit Wärme zu versorgen. Außerdem erfahren Sie, ob Tiefenbohrungen im öffentlichen Straßengrund überhaupt eine mögliche Option wären. Darüber hinaus bekommen Sie Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungspflichten sowie zu den wichtigsten Umsetzungsschritten für Ihr Projektvorhaben.

Sie können auch vorab eine eigene Online-Recherche durchführen. Die Stadt Wien stellt eine Reihe wichtiger Informationen zur Verfügung:

  • Erdwärmepotenzialkataster: Ob Ihr Standort für die Nutzung von Erd- oder Grundwasserwärme grundsätzlich geeignet ist, können Sie dem Erdwärmepotenzialkataster der Stadt Wien entnehmen. Rufen Sie dazu den Online-Stadtplan auf und wählen Sie im Menüpunkt „Umweltgut“ auf der linken Seite verschiedene Karteninhalte aus, zum Beispiel „Energie“ > „Energiepotenziale“ > „Erdwärmepotenzialkataster“. Aus dem Karteninhalt „Ampelkarten“ können Sie dann die Eignung Ihres Standorts für die thermische Grundwassernutzung oder Erdwärmesonden ablesen.
  • Digitales Wasserbuch: Im Digitalen Wasserbuch des Landes Wien können Sie die erfassten Wasserrechte und Wassernutzungen für Ihren Standort online abfragen. Sie erhalten außerdem einen Überblick über die genehmigten Erdwärmesonden und Grundwassernutzungen in Wien.
  • Geothermie-Atlas: Mit dem Geothermie-Atlas können Sie für Ihren Standort detaillierte Geodaten abfragen und Potenzialberechnungen durchführen.

Bauherr*innen sollten möglichst rasch erfahrene Fachbetriebe einbeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Nähere Informationen finden Sie unter „Wo finde ich Planungs- und Bohrfirmen?“

Wo finde ich Planungs- und Bohrfirmen?

Bauherr*innen sollten möglichst rasch erfahrene Fachbetriebe einbeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten.

Planende und umsetzende Unternehmen für Wärmepumpen finden Sie hier:

Wie läuft die Bohrung ab?

Vor der Bohrung muss ein Voraushub von bis zu 1,80 Metern Tiefe durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine Einbauten die Bohrung erschweren oder verhindern. Dieser Voraushub erfolgt im Zuge der Erhebungen vor der Bohrung.

Anschließend können die eigentlichen Bohrungen durchgeführt werden.

Die Stadt Wien (beziehungsweise deren Rahmenvertragspartner*innen) stellt die Straße nach der Bohrung wieder her. Die Kosten hierfür werden den Antragsteller*innen in Rechnung gestellt. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Ausmaß der Aufgrabung. Eine provisorische Schließung erfolgt durch den*die Bauführer*in.

Welche Abstände zu Nachbarliegenschaften müssen eingehalten werden?

Bohrungen müssen einen Mindestabstand von 2,50 Metern zur Nachbarliegenschaft einhalten. Dies ist im Regelblatt 207 „Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds – Heizen und Kühlen“ des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbands (ÖWAV) festgelegt.

Eine Unterschreitung dieses Mindestabstands ist nur mit einer zivilrechtlichen Vereinbarung mit den Eigentümer*innen der jeweiligen Nachbarliegenschaft möglich (siehe Nachlese zur Vernetzungsveranstaltung „Tiefenbohrungen im öffentlichen Raum“).

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für die Herstellung von Erdsonden auf öffentlichem Straßengrund der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau der Stadt Wien (siehe Übersichtsplan am Ende des Merkblatts) oder im  Regelblatt 207 „Thermische Nutzung des Grundwassers und des Untergrunds – Heizen und Kühlen“.

Sind Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund für liegenschaftsübergreifende Heizsysteme möglich? 

Ja, auch gemeinschaftliche und liegenschaftsübergreifende Tiefenbohrungen auf öffentlichem Straßengrund sind möglich.

Dies kann eine effizientere Nutzung der geothermischen Potenziale sowie eine gemeinsame Nutzung der Ressourcen ermöglichen. Es ist jedoch eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Eigentümer*innen der Liegenschaften erforderlich.

Das Queren des Straßenquerschnitts zur Herstellung eines Gemeinschaftsnetzes ist zulässig. Dafür ist eine gesonderte Beurteilung durch die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau der Stadt Wien erforderlich.

Welche wasser- und baurechtlichen Genehmigungsanforderungen sind zu beachten?

Die wasser- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren sind unabhängig davon, ob es sich um öffentlichen oder privaten Grund handelt. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist auch für Tiefensonden verpflichtend notwendig – ausgenommen sind Gebiete im Westen von Wien, westlich der sogenannten „Genehmigungslinie“. Wo diese genau verläuft, können Sie dem Verfahrenshandbuch für Luft-, Wasser- und erdreichgekoppelte Wärmepumpen-Anlagen auf Seite 11 entnehmen.

Die Praxis zeigt, dass die meisten Anzeige- und Bewilligungsverfahren von den planenden und errichtenden Firmen in Vertretung eingereicht werden. Bei wasserrechtlichen Verfahren sind Antragsunterlagen von geeigneten Professionist*innen zu erstellen.

Für künftige Betreiber*innen von Wärmepumpen-Anlagen empfiehlt es sich daher möglichst rasch erfahrene anlagenerrichtende Unternehmen einzubeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Bewilligungsverfahren zu gewährleisten.

Nähere Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungspflichten finden Sie im Verfahrenshandbuch für Luft-, Wasser- und erdreichgekoppelte Wärmepumpen-Anlagen.

Welche Gebühren fallen bei Tiefenbohrungen im öffentlichen Straßenraum an?

Für den dauerhaften Verbleib auf öffentlichem Grund erhebt die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau der Stadt Wien folgende Gebühren:

  • 30 Euro je Laufmeter für eine Tiefe von 0 bis 100 Metern.
  • 25 Euro je Laufmeter für eine Tiefe von 100 bis 200 Metern.
  • 20 Euro je Laufmeter für eine Tiefe von 200 bis 300 Metern.

Wenn eine Sanierungsförderung durch die Stadt Wien bezogen wird und bei ein Nachweis erbracht wird, dass ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, reduziert sich die Gebühr um 50 Prozent. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Für die horizontal verlaufenden Zu- und Ableitungen zum Gebäude wird zusätzlich eine Gebrauchserlaubnis sowie eine jährliche Gebrauchsabgabe benötigt. Zuständig dafür ist die Abteilung Verkehrsorganisationen und technische Verkehrsangelegenheiten der Stadt Wien. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Länge der Leitungen.

Weitere Details siehe hier im Merkblatt für die Herstellung von Erdsonden auf öffentlichem Straßengrund der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau.

Wo finde ich geologische Informationen zum Untergrund meines Standorts?

Die Stadt Wien stellt eine Reihe von wichtigen Informationen online zur Verfügung:

  • Erdwärmepotenzialkataster: Ob Ihr Standort für die Nutzung von Erd- oder Grundwasserwärme grundsätzlich geeignet ist, können Sie dem Erdwärmepotenzialkataster der Stadt Wien entnehmen. Rufen Sie dazu den Online-Stadtplan auf und wählen Sie im Menüpunkt „Umweltgut“ auf der linken Seite verschiedene Karteninhalte aus, zum Beispiel „Energie“ > „Energiepotenziale“ > „Erdwärmepotenzialkataster“. Aus dem Karteninhalt „Ampelkarten“ können Sie dann die Eignung Ihres Standorts für die thermische Grundwassernutzung oder Erdwärmesonden ablesen.
  • Digitales Wasserbuch: Im Digitalen Wasserbuch des Landes Wien können Sie die erfassten Wasserrechte und Wassernutzungen für Ihren Standort online abfragen. Sie erhalten außerdem einen Überblick über die genehmigten Erdwärmesonden und Grundwassernutzungen in Wien.
  • Geothermie-Atlas: Mit dem Geothermie-Atlas können Sie für Ihren Standort detaillierte Geodaten abfragen und Potenzialberechnungen durchführen.

Bauherr*innen sollten möglichst rasch erfahrene Fachbetriebe einbeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Nähere Informationen finden Sie unter „Wo finde ich Planungs- und Bohrfirmen?“

Wo finde ich wichtige Links und Dokumente?

Informationen und Unterlagen zur Antragstellung für Erdsonden auf öffentlichem Straßengrund:

Genehmigungsanforderungen für Wärmepumpen-Anlagen:

Weitere Online-Informationen:

  • Veranstaltungsnachlese „Tiefenbohrungen im öffentlichen Raum“ im Rahmen der Initiative „100 Projekte Raus aus Gas
  • Verzeichnis der beteiligten Unternehmen auf den Seiten 244-248 der Broschüre „100 Projekte Raus aus Gas“
  • Erdwärmepotenzialkataster: Ob Ihr Standort für die Nutzung von Erd- oder Grundwasserwärme grundsätzlich geeignet ist, können Sie dem Erdwärmepotenzialkataster der Stadt Wien entnehmen. Rufen Sie dazu den Online-Stadtplan auf und wählen Sie im Menüpunkt „Umweltgut“  auf der linken Seite verschiedene Karteninhalte aus, zum Beispiel „Energie“ > „Energiepotenziale“ > „Erdwärmepotenzialkataster“. Aus dem Karteninhalt „Ampelkarten“ können Sie dann die Eignung Ihres Standorts für die thermische Grundwassernutzung oder Erdwärmesonden ablesen.
  • Digitales Wasserbuch: Im Digitalen Wasserbuch des Landes Wien können Sie die erfassten Wasserrechte und Wassernutzungen für Ihren Standort online abfragen. Sie erhalten außerdem einen Überblick über die genehmigten Erdwärmesonden und Grundwassernutzungen in Wien.
  • Geothermie-Atlas: Mit dem Geothermie-Atlas können Sie für Ihren Standort detaillierte Geodaten abfragen und Potenzialberechnungen durchführen.

Photovoltaik

Wie finde ich heraus, ob mein Dach für Photovoltaik geeignet ist?

Für eine erste Einschätzung können Sie im Solarpotenzialkataster der Stadt Wien die Adresse Ihres Standortes eingeben. Mit dem Kataster werden Dachflächen analysiert und eine erste grobe Schätzung bzgl. der Anlagenleistung (in „Kilowattpeak“, kWp) angezeigt.

Als Daumenregel gilt, dass pro kWp und Jahr ca. 1.000 kWh Strom von der PV-Anlage produziert werden.  

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Zu den Kosten von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern finden Sie hier nähere Informationen. Je nach Bedingungen können der Netzanschluss oder die benötigten elektrischen Arbeiten starken Einfluss auf die Kosten haben. 

Welche Genehmigungen muss ich bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage in Wien einholen?

Die einzuholenden Genehmigungen haben wir in unserem Verfahrenshandbuch für Photovoltaik und Stromspeicher in Wien zusammengefasst. Die Praxis zeigt, dass die meisten Anzeige- und Bewilligungsverfahren von den errichtenden Firmen in Vertretung der künftigen Betreiber*innen eingereicht werden.

Wir empfehlen daher möglichst rasch erfahrene anlagenerrichtende Unternehmen einzubeziehen, um eine maßgeschneiderte Projektplanung und -umsetzung sowie die professionelle Abwicklung der notwendigen Anzeige- und Bewilligungsverfahren zu gewährleisten. 

An wen kann ich überschüssigen Strom verkaufen?

Für die Überschusseinspeisung können Sie einen Vertrag mit Ihrem Energiedienstleister oder mit der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) vereinbaren. Die E-Control, die österreichische Regulierungsbehörde für Strom und Gas, bietet einen Tarifkalkulator an, der es ermöglicht, die Angebote verschiedener Energieunternehmen zu vergleichen, und dabei sowohl die Strombezugspreise als auch die angebotenen Abnahmepreise für den eingespeisten PV-Strom anzeigt. Den Tarifkalkulator finden Sie hier: Tarifkalkulator – E-Control 

Der Bundesverband Photovoltaic Austria bietet eine Liste an Energieversorgern, die Ihren PV-Strom vergüten. Zur Abnahme verpflichtet ist nur die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom), die den Marktpreis gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012  zahlt. Nähere Informationen zur Marktpreisvergütung der OeMAG finden Sie hier

Ist ein Stromspeicher sinnvoll und was kostet das? 

Ein Stromspeicher speichert den produzierten Strom aus der Photovoltaikanlage und stellt ihn dann zur Verfügung, wenn er gebraucht wird. Somit kann der PV-Strom auch zu Tageszeiten verwendet werden, an denen die Anlage nicht produziert und der Eigenverbrauchsanteil erhöht sich.

Laut dem Bericht Innovative Energietechnologien in Österreich 2023 belaufen sich die Kosten für PV-Speichersysteme zwischen 700 und 1.450 € pro kWh Speicherkapazität. (Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2022)

Die Stadt Wien fördert die Errichtung von Speicheranlagen mit 200 €/kWh Speicherkapazität (max. 30 %). Mehr dazu unter Förderungen

Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie? 

Beide Technologien verwandeln Sonnenenergie in für unseren Haushalt oder Betrieb nützliche Energie. Bei Photovoltaik wird in Strom umgewandelt, bei Solarthermie in Wärme, also thermische Energie. 

Welche Technologie für Ihren Fall am sinnvollsten erscheint, kommt meistens auf vorhandenen Nutzungsarten an. Haben Sie hohe Stromverbräuche wie eine Wärmepumpe oder eine E-Auto, kann eine Photovoltaikanlage dafür Strom produzieren. Möchten Sie Ihre Warmwasserbereitung unterstützen, können Sie dies mit Solarthermie durchführen. 

Energiegemeinschaften

Was ist eine Energiegemeinschaft?  

Energiegemeinschaften sind ein Modell der gemeinschaftlichen Energienutzung, das mit dem EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) eingeführt wurde. Grundlegend existieren drei unterschiedliche Formen von Energiegemeinschaften:

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, die die Nutzung innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise in einem Mehrparteienhaus, ermöglichen.
  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die die Nutzung von Energie innerhalb des gleichen Nahbereichs (Umspannwerk bzw. Transformatorstation) erlauben.
  • Und Bürgerenergiegemeinschaften, die die Nutzung von Strom österreichweit erlauben.  

Mehr dazu finden Sie unter Energiegemeinschaften

Was ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage?

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht. Durch eine GEA können beispielsweise Bewohner*innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen, dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert und verteilt.

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