Der 1, 2, 3 Sonnengutschein
Mit einem neuen Beratungsangebot macht die Stadt Wien die Umsetzung von gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf mehrgeschoßigen Wohnbauten jetzt einfacher. Schritt für Schritt und mit professioneller Begleitung der Klima- und Innovationsagentur Wien.
Das Angebot ist für Sie kostenlos und kann von 07. Jänner 2025 bis 31. März 2026 beantragt werden. Welche Kriterien für eine Antragsberechtigung erfüllt sein müssen, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.
In 3 Schritten zur PV-Anlage!
Sonnengutschein 1: Ersteinschätzung
Bei der Ersteinschätzung wird im Zuge einer Besichtigung geprüft, ob das Dach und das Gebäude alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlich-administrativen Bedingungen erfüllt, um eine gemeinschaftliche PV-Anlage errichten zu können.
Das Ergebnis ist ein Bericht samt erster Einschätzung, wie gut die Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Anlage sind. Die Ersteinschätzung stellt kein Fachgutachten dar, sondern soll dabei helfen, wesentliche Entscheidungsfaktoren grundlegend einzuschätzen – inklusive einer ersten Schätzung des Kostenrahmens. Die Kosten für die Ausarbeitung der Ersteinschätzung werden von der Stadt Wien übernommen.
Antragsberechtigt: Wohnungseigentums-Gemeinschaften, Hausverwaltungen
Bitte beachten Sie: Die Ersteinschätzung ersetzt keine Analysen von Fachfirmen, wie etwa elektrotechnische oder statische Gutachten. Diese sind im Rahmen einer Projektumsetzung gesondert einzuholen.
Sonnengutschein 2: Entscheidungsbegleitung
Im Rahmen der Entscheidungsbegleitung werden die Ergebnisse der Ersteinschätzung fachlich aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst. Berater*innen der Klima- und Innovationsagentur Wien kommen zu Ihrer Hausversammlung und stehen als neutrale Ansprechpersonen für Fragen zur Verfügung. Sie stellen auf der Hausversammlung die Ergebnisse der Ersteinschätzung vor und unterstützen bei der gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung.
Wenn Sie die Ersteinschätzung nicht in Anspruch genommen haben und die Entscheidung zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) bereits unabhängig davon getroffen wurde, informieren die Berater*innen der Klima- und Innovationsagentur Wien Ihre Hausgemeinschaft im Rahmen einer Hausversammlung über die Errichtung der Anlage und stehen bei Fragen beratend zur Seite.
Für die Entscheidungsbegleitung sind bis zu 8 Stunden vorgesehen, die Kosten werden von der Stadt Wien übernommen. Darüberhinausgehende Beratungsleistungen müssen von Ihnen gesondert beauftragt und bezahlt werden.
Antragsberechtigt: Wohnungseigentums-Gemeinschaften, Hausverwaltungen, Gebäudeeigentümer*innen, die eine GEA für ihre Mieter*innen errichten möchten.
Sonnengutschein 3: Umsetzungsberatung
Damit alle von der gemeinschaftlichen PV-Anlage profitieren können, müssen noch einige Aspekte geklärt werden. Dazu gehören Fragen zur Preisgestaltung, zu Vertragsverhältnissen oder zu Verrechnungsmöglichkeiten. Expert*innen der Klima- und Innovationsagentur Wien stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und bieten konkrete Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung.
Für die Umsetzungsberatung sind bis zu 10 Stunden vorgesehen, die Kosten werden von der Stadt Wien übernommen.
Antragsberechtigt: Wohnungseigentums-Gemeinschaften, Hausverwaltungen, Gebäudeeigentümer*innen, die eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage für ihre Mieter*innen errichten möchten.
Wie funktioniert’s?
Wenn Sie als Wohnungseigentums-Gemeinschaft, Gebäudeeigentümer*in oder Hausverwaltung eine PV-Anlage auf einem mehrgeschoßigen Wohnbau errichten wollen – und dabei den 1, 2, 3 Sonnengutschein in Anspruch nehmen möchten – klicken Sie bitte auf den Button unten. Sie werden dann zu einem verpflichtenden Erstgespräch eingeladen, um das passende Beratungsangebot zu finden. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, unmittelbar den Antrag auf die entsprechenden Unterstützungsleistungen zu stellen.
Der 1, 2, 3 Sonnengutschein wird von der Klima- und Innovationsagentur Wien im Auftrag der Stadt Wien abgewickelt und kann im Zeitraum von 7. Jänner 2025 bis 31. März 2026 vorbehaltlich der budgetären Mittel beantragt werden.
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- Grundbuchauszug
- Vollmacht für Antragsteller*innen bei Beantragung durch Wohnungseigentums-Gemeinschaften, um ausreichende Unterstützung des Projektes innerhalb der Wohnungseigentums-Gemeinschaft nachzuweisen.
Bei Fragen zum 1, 2, 3 Sonnengutschein wenden Sie sich gerne per E-Mail an erneuerbare-energie@urbaninnovation.at oder melden Sie sich telefonisch unter +43 1 4000 84287.
Weitere Informationen
1, 2 oder alle 3?
Die Beratungsschritte können einzeln oder gemeinsam in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für Schritt 2 (Entscheidungsbegleitung) und Schritt 3 (Umsetzungsberatung) ist ein positives Ergebnis von Schritt 1 (Ersteinschätzung) oder eine vergleichbare professionelle Einschätzung, die die sinnvolle Umsetzbarkeit der Anlage bescheinigt – wie beispielsweise ein vorhandenes Angebot einer PV-Firma.
Wer wird unterstützt?
Der 1, 2, 3 Sonnengutschein richtet sich an Wohnungseigentums-Gemeinschaften sowie an Gebäudeeigentümer*innen und Hausverwaltungen, die eine gemeinschaftliche PV-Anlage auf ihrem Dach errichten möchten.
Dazu braucht es zumindest 2 Eigentümer*innen, die mindestens 10 Prozent der Eigentumsanteile vertreten, um einen Antrag für den 1, 2, 3 Sonnengutschein einzubringen. Antragsberechtigt sind außerdem Hausverwaltungen für maximal 5 von ihnen betreuten Gebäuden.
Das Dach, auf dem Ihre Anlage errichtet werden soll, muss ein Mindestpotenzial von 5 Kilowatt-Peak aufweisen. Das Potenzial Ihres Daches ist im Solarpotenzialkataster einsehbar.
Was ist eine gemeinschaftliche PV-Anlage?
Eine gemeinschaftliche PV-Anlage ermöglicht es mehreren Parteien eines Gebäudes, Sonnenstrom vom eigenen Dach zu beziehen und direkt vor Ort zu nutzen. Die Rechtsform bezeichnet man als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA).
Was sind mehrgeschoßige Wohnbauten?
Mehrgeschoßige Wohnbauten (MGWB) sind Bestandsgebäude
- ab Bauklasse III (ab 9 m Höhe oder Erdgeschoß und mindestens 2 weitere Obergeschoße exkl. Dachgeschoß)
- mit mindestens 3 Wohneinheiten und
- zumindest 50 % Wohnnutzung.
Die Sonnenstrom-Offensive der Stadt Wien
Mit der Sonnenstrom-Offensive bewegt sich Wien mit großen Schritten in Richtung Klimaneutralität. Von 2021 bis 2024 konnte die Stromleistung aus Sonnenstrom beinahe verfünffacht werden. Bis 2030 will Wien noch eins draufsetzen und die Leistung aus PV-Anlagen auf 800 Megawatt Peak erhöhen. Das entspricht einem Viertel des Strombedarfs aller Wiener Haushalte.
Das Beratungsangebot der „1, 2, 3, Sonnengutscheine“ ist Teil der Wiener Sonnenstrom-Offensive und wird von der Klima- und Innovationsagentur Wien abgewickelt.
Mehr Sonnenstrom auf mehrgeschoßigen Wohnbauten
Der Großteil des Wiener Gebäudebestands besteht aus mehrgeschoßigen Wohnbauten. Für den Umstieg Wiens auf erneuerbare Energien ist es daher wichtig, auf diesen Gebäuden PV-Anlagen zu errichten. Weil aber mehrgeschoßige Wohnbauten häufig im Besitz mehrerer Privatpersonen stehen, ist die Erlangung der Zustimmung aller Eigentümer*innen sowie die Umsetzung einer gemeinschaftlichen PV-Anlage meistens komplizierter als bei Einfamilienhäusern.
Mit dem 1, 2, 3 Sonnengutschein macht die Stadt Wien die Umsetzung gemeinschaftlicher PV-Anlagen jetzt einfacher! Schritt für Schritt und mit professioneller Begleitung der Klima- und Innovationsagentur Wien.
Richtlinien
Die Beratungen ersetzen keine Angebote von Fachfirmen, elektrotechnische oder statische Gutachten. Diese sind im Rahmen einer Projektumsetzung gesondert einzuholen.
Der 1, 2, 3 Sonnengutschein kann im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.03.2026 beantragt werden. Sind die verfügbaren Mittel früher ausgeschöpft, endet das Angebot vorzeitig.
Impressum:
Auftraggeberin:
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 20 – Energieplanung
Wilhelmstraße 68
1120 Wien
Titelbild: Wien Energie