Der 1, 2, 3 Sonnengutschein
Mit dem 1, 2, 3 Sonnengutschein macht die Stadt Wien die Umsetzung gemeinschaftlicher Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf mehrgeschoßigen Wohnbauten einfacher. Unterstützt werden Projekte auf Dachflächen, Fassaden oder in einer Kombination aus beidem. Schritt für Schritt und mit professioneller Begleitung der Klima- und Innovationsagentur Wien.
Das Angebot ist für Sie kostenlos und kann von 01. Mai 2026 bis 31. Juli 2027 beantragt werden, solange Beratungskontingente verfügbar sind. Welche Kriterien für eine Antragsberechtigung erfüllt sein müssen, lesen Sie weiter unten auf dieser Seite.
In 3 Schritten zur PV-Anlage!
Sonnengutschein 1: Ersteinschätzung

Bei der Ersteinschätzung wird im Zuge einer Besichtigung geprüft, ob das Gebäude gute Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche PV-Anlage bietet. Die Ersteinschätzung kann sich auf eine Aufdach-Photovoltaikanlage, eine Fassaden-Photovoltaikanlage oder eine Kombination aus beidem beziehen. Ob auch Fassadenflächen mitgeprüft werden, wird in einem persönlichen Erstgespräch geklärt.
Das Ergebnis ist ein Bericht zur Einschätzung. Er zeigt, wie gut die Voraussetzungen für eine PV-Anlage sind, welche Punkte besonders zu beachten sind und mit welchem ersten Kostenrahmen gerechnet werden kann. Die Ersteinschätzung stellt kein Fachgutachten dar, sondern hilft dabei, wesentliche Entscheidungsfaktoren grundlegend einzuschätzen. Die Kosten für die Ausarbeitung der Ersteinschätzung werden von der Stadt Wien übernommen.
Antragsberechtigt: Wohnungseigentümer*innengemeinschaften und deren Hausverwaltungen
Achtung: Es braucht zumindest 2 Eigentümer*innen, die mindestens 10 Prozent der Eigentumsanteile vertreten. Eine Vorlage für notwendige Vollmachten können Sie hier herunterladen:
Bitte beachten Sie: Die Ersteinschätzung ersetzt keine Angebote von Fachfirmen, keine Detailplanung und keine elektrotechnischen, statischen, brandschutztechnischen oder sonstigen erforderlichen Gutachten. Diese sind im Rahmen einer konkreten Projektumsetzung gesondert einzuholen.
Sonnengutschein 2: Entscheidungsbegleitung

Im Rahmen der Entscheidungsbegleitung werden die Ergebnisse der Ersteinschätzung fachlich aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst. Berater*innen der Klima- und Innovationsagentur Wien kommen zu Ihrer Hausversammlung und stehen als anbieterneutrale Ansprechpersonen für Fragen zur Verfügung. Sie stellen die Ergebnisse vor, ordnen offene Fragen ein und unterstützen die gemeinschaftliche Entscheidungsfindung.
Wenn Sie die Ersteinschätzung nicht in Anspruch genommen haben, aber bereits ein Angebot oder eine vergleichbare fachliche Grundlage vorliegt, kann die Entscheidungsbegleitung ebenfalls unterstützen. In diesem Fall helfen die Berater*innen dabei, die vorhandenen Unterlagen verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) vorzubereiten.
Für die Entscheidungsbegleitung sind bis zu 8 Stunden vorgesehen, die Kosten werden von der Stadt Wien übernommen. Darüber hinausgehende Beratungsleistungen müssen gesondert beauftragt und bezahlt werden.
Antragsberechtigt: Wohnungseigentümer*innengemeinschaften, Hausverwaltungen oder Gebäudeeigentümer*innen, die eine GEA für ihre Mieter*innen errichten möchten.
Sonnengutschein 3: Umsetzungsberatung

Damit Sonnenstrom vom eigenen Gebäude tatsächlich genutzt werden kann, müssen nach der Entscheidung noch einige organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu gehören etwa Fragen zur Preisgestaltung, zu Vertragsverhältnissen, zur Abrechnung, zur Anmeldung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder zur Datenfreigabe im Smart Meter Portal.
Expert*innen der Klima- und Innovationsagentur Wien stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und unterstützen bei den nächsten Schritten in Richtung Umsetzung. Für die Umsetzungsberatung sind bis zu 10 Stunden vorgesehen, die Kosten werden von der Stadt Wien übernommen.
Antragsberechtigt: Wohnungseigentümer*innengemeinschaften, Hausverwaltungen oder Gebäudeeigentümer*innen, die eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage für ihre Mieter*innen errichten möchten.
Wie funktioniert’s?
Wenn Sie als Wohnungseigentümer*innengemeinschaft, Gebäudeeigentümer*in oder Hausverwaltung eine PV-Anlage auf einem mehrgeschoßigen Wohnbau errichten wollen, klicken Sie bitte auf den Button unten. Sie werden dann nach positiver Prüfung des Antrags zu einem verpflichtenden Erstgespräch eingeladen. Dort wird gemeinsam geklärt, welches Beratungsangebot zu Ihrer Liegenschaft passt und ob eine Aufdach-PV, eine Fassaden-PV oder eine Kombination aus beidem betrachtet werden soll.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, nach dem Erstgespräch den Antrag auf die entsprechenden Unterstützungsleistungen zu stellen. Der 1, 2, 3 Sonnengutschein wird von der Klima- und Innovationsagentur Wien im Auftrag der Stadt Wien abgewickelt und kann im Zeitraum von 1. Mai 2026 bis 31. Juli 2027 beantragt werden, solange Beratungskontingente verfügbar sind.
Online-Antrag:
Vorlage für Vollmachten:
Postalischer Antrag:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:
UIV Urban Innovation Vienna GmbH
Operngasse 17-21
1040 Wien
z. H. „1, 2, 3 Sonnengutschein“
Erforderliche Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- Grundbuchauszug der betreffenden Liegenschaft
- Ausgefülltes Vollmachtsformular für Antragsteller*innen bei Beantragung durch Wohnungseigentümer*innengemeinschaften, um eine ausreichende Unterstützung innerhalb der Wohnungseigentümer*innengemeinschaft nachzuweisen.
- Kontaktdaten zumindest einer weiteren Miteigentümer*in, sofern der Nachweis über Vollmachten erfolgt
Bei Fragen zum 1, 2, 3 Sonnengutschein wenden Sie sich gerne per E-Mail an erneuerbare-energie@urbaninnovation.at oder melden Sie sich telefonisch unter +43 1 4000 84287 (Mo.-Fr., 09:00 – 12:00 Uhr).
Weitere Informationen
1, 2 oder alle 3?
Die Beratungsschritte können einzeln oder gemeinsam in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für Schritt 2 (Entscheidungsbegleitung) und Schritt 3 (Umsetzungsberatung) ist ein positives Ergebnis von Schritt 1 (Ersteinschätzung) oder eine vergleichbare fachliche Grundlage, die die sinnvolle Umsetzbarkeit der Anlage nachvollziehbar darstellt. Das kann zum Beispiel ein vorhandenes Angebot einer PV-Firma oder eine vergleichbare Machbarkeitsprüfung sein.
Wer wird unterstützt?
Der 1, 2, 3 Sonnengutschein richtet sich an Wohnungseigentümer*innengemeinschaften sowie an Gebäudeeigentümer*innen und Hausverwaltungen, die eine gemeinschaftliche PV-Anlage auf einem mehrgeschoßigen Wohnbau errichten möchten.
Für eine Antragstellung braucht es zumindest 2 Eigentümer*innen, die mindestens 10 Prozent der Eigentumsanteile vertreten. Antragsberechtigt sind außerdem Hausverwaltungen. Gebäudeeigentümer*innen können die Entscheidungsbegleitung und Umsetzungsberatung beantragen, wenn sie eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage für ihre Mieter*innen organisieren möchten.
Die beantragte Liegenschaft muss ein technisches Photovoltaik-Potenzial von mindestens 5 Kilowatt-Peak aufweisen. Dieses Potenzial kann sich auf eine Aufdach-PV, eine Fassaden-PV oder eine Kombination aus beidem beziehen. Ob Fassaden-Photovoltaik im Rahmen der Ersteinschätzung berücksichtigt wird, wird im Erstgespräch gemeinsam mit der Anlaufstelle geklärt.
Was ist eine gemeinschaftliche PV-Anlage?
Eine gemeinschaftliche PV-Anlage ermöglicht es mehreren Parteien eines Gebäudes, Sonnenstrom vom eigenen Dach zu beziehen und direkt vor Ort zu nutzen. Die Rechtsform bezeichnet man als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA).
Was sind mehrgeschoßige Wohnbauten?
Mehrgeschoßige Wohnbauten (MGWB) sind Bestandsgebäude mit überwiegender Wohnnutzung, also zumindest 50 Prozent Wohnfläche, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Gebäude ab Bauklasse 3
- Gebäude mit einer Höhe von mehr als 9 Metern mit einem Erdgeschoß und mindestens zwei Obergeschoßen, die kein Dachgeschoß sind
- Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten
Reihenhäuser sind grundsätzlich nicht umfasst. Ob ein Gebäude die Voraussetzung erfüllt, wird im Zuge der Anmeldung bzw. spätestens im Erstgespräch geprüft. Bestandsgebäude haben ein Mindestalter von 2 Jahren nach Ersterrichtung.
Die Sonnenstrom-Offensive der Stadt Wien
Mit der Sonnenstrom-Offensive bewegt sich Wien mit großen Schritten in Richtung Klimaneutralität. Von 2021 bis 2024 konnte die Stromleistung aus Sonnenstrom beinahe verfünffacht werden. Bis 2030 will Wien noch eins draufsetzen und die Leistung aus PV-Anlagen auf 800 Megawatt Peak erhöhen. Das entspricht einem Viertel des Strombedarfs aller Wiener Haushalte.
Das Beratungsangebot der „1, 2, 3, Sonnengutscheine“ ist Teil der Wiener Sonnenstrom-Offensive und wird von der Klima- und Innovationsagentur Wien abgewickelt.
Mehr Sonnenstrom auf mehrgeschoßigen Wohnbauten
Der Großteil des Wiener Gebäudebestands besteht aus mehrgeschoßigen Wohnbauten. Für den Umstieg Wiens auf erneuerbare Energien ist es daher wichtig, auf diesen Gebäuden PV-Anlagen zu errichten. Weil aber mehrgeschoßige Wohnbauten häufig im Besitz mehrerer Privatpersonen stehen, ist die Erlangung der Zustimmung aller Eigentümer*innen sowie die Umsetzung einer gemeinschaftlichen PV-Anlage meistens komplizierter als bei Einfamilienhäusern.
Mit dem 1, 2, 3 Sonnengutschein macht die Stadt Wien die Umsetzung gemeinschaftlicher PV-Anlagen jetzt einfacher! Schritt für Schritt und mit professioneller Begleitung der Klima- und Innovationsagentur Wien.
Richtlinien
Die Beratungen ersetzen keine Angebote von Fachfirmen, elektrotechnische oder statische Gutachten. Diese sind im Rahmen einer Projektumsetzung gesondert einzuholen.
Der 1, 2, 3 Sonnengutschein kann im Zeitraum von 01. Mai 2026 bis 31. Juli 2027 beantragt werden. Sind die verfügbaren Beratungskontingente früher ausgeschöpft, endet das Angebot vorzeitig. Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier:
Impressum:
Auftraggeberin:
Magistrat der Stadt Wien – Abteilung Energieplanung
Wilhelmstraße 68
1120 Wien
Titelbild: Wien Energie
