Photovoltaik: Informationen für Hausverwaltungen

© UIV Urban Innovation Vienna

In Mehrparteienhäusern spielen Hausverwaltungen eine zentrale Rolle beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Sie sind für Eigentümer*innen und Mieter*innen oft die erste Anlaufstelle bei Fragen und Anliegen rund um die Energiewende. 

Die Entscheidung, ob eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienshauses errichtet wird, trifft nicht die Hausverwaltung: Ihr kommt aber eine Schlüsselrolle bei Information, Beschaffung der notwendigen Mehrheitsbeschlüsse und Umsetzung zu.  

Die Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien bietet Hausverwaltungen dabei vielfältige Unterstützung:

  • Mit dem Beratungsangebot „1, 2, 3 Sonnengutschein“ macht die Stadt Wien die Umsetzung von gemeinschaftlichen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf mehrgeschoßigen Wohnbauten einfacher. Schritt für Schritt und mit professioneller Begleitung der Klima- und Innovationsagentur Wien.
Alle Informationen zum 1, 2, 3, Sonnengutschein

 

  • In einem Grundlagen-Check analysieren wir die baulichen Voraussetzungen Ihrer Immobilien. Wir eruieren das Potential Ihrer Dachflächen für Sonnenenergie und erheben weiteren Sanierungsbedarf. Eine erste Information darüber, ob Ihr Dach für Photovoltaik geeignet ist, erhalten Sie in der Solarkarte der Stadt Wien. 
  • Wir nehmen gerne an Hausversammlungen teil, um die Eigentümer*innen und Bewohner*innen vollumfänglich über Möglichkeiten, Wege und Kosten von Umstiegsprojekten zu informieren. Damit unterstützen wir bei der Entscheidungsfindung.
  • Wir informieren umfassend, wessen Zustimmung zu welchen Projekten erforderlich ist. Einen Überblick dazu gibt unser Factsheet zu Photovoltaik im Wohnungseigentum.
Factsheet: Photovoltaik und Wohnungseigentum
  • Wir unterstützen Sie bei wirtschaftlichen Fragen wie Nutzungsrechten und -möglichkeiten, Förderungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsthemen. 
  • Im Planungsprozess begleiten wir bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes und informieren über die erforderlichen Genehmigungen. 

Weitere Informationen:

  • Bei der Errichtung von Balkonkraftwerken an Eigentumswohnungen gibt es ab 1. September 2024 neue Regeln: Es braucht nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer*innen, sondern es gilt als Zustimmung, wenn das Vorhaben bekanntgegeben wurde und andere Wohnungseigentümer*innen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Und: Sollten andere Wohnungseigentümer*innen Widerspruch einlegen, muss zukünftig ein triftiger Grund, wie etwa Sicherheitsbedenken, angegebenen werden. Das Merkblatt zur Errichtung von Balkonkraftwerken der Stadt Wien finden Sie hier: Merkblatt Balkonkraftwerke 

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