Bauträger spielen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger eine große Rolle. Seit das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) Ende Februar 2024 in Kraft getreten ist, gilt österreichweit ein Einbauverbot von Öl- und Gas-Heizungen im Neubau (mit Übergangsbestimmungen für Projekte im Bau). Nachdem Bauträger künftig zudem durch die EU-Richtline zum ESG-Reporting verpflichtet sind, lohnt es sich, schon frühzeitig ein grünes Portfolio zu entwickeln.
Die Klima- und Innovationsagentur unterstützt sie dabei auf vielfältige Weise:
- Wir analysieren Ihr Gebäudeportfolio und beraten zu geeigneten Aufstellungsvarianten und Zentralisierung. Eine Hilfestellung, die Machbarkeit einer Umstellung bereits im Vorfeld beurteilen zu können, bietet der Wärmepumpenleitfaden der Stadt Wien:
- Wir informieren zu neuen Technologien und Lösungen sowie zu Anzeige- und Genehmigungspflichten.
- Beim Einbau von Wärmepumpen in den Bestand muss jedes Projekt mit seinen spezifischen Anforderungen einzeln betrachtet werden. Es gibt aber ein ein breites Spektrum an Beispielen, die vorzeigen, was funktioniert. Die Stadt Wien macht das im Rahmen der „100 Projekte Raus aus Gas“ sichtbar.