Energiemanagement – Förderung des Klima- und Energiefonds

Energiemanagement – Förderung des Klima- und Energiefonds

Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Ausrollung von Energiemanagementsystemen zur automatisierten und kommunikationsgestützen Steuerung von Verbrauchs-, Speicher- und Erzeugungsanlagen gefördert.

Gefördert werden die Planung, Anschaffung, Installation und Konfiguration von kommunikationsfähigen, automatisierten Energiemanagementsystemen. Diese dienen der intelligenten Steuerung von Erzeugern, Verbrauchern und/oder Speichereinheiten, um Potenziale für Energie- und Lastmanagement sowie Kosteneinsparungen zu nutzen und markt- bzw. netzseitige Signale zu verarbeiten.

Antragstellung durch Privatpersonen

Antragstellungsberechtigt sind Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss an Netzebene 7, die beabsichtigen, zur Steuerung einer Kombination von zumindest zwei der folgenden Verbraucher und/oder Erzeuger ein kommunikationsfähiges, automatisiertes Energiemanagementsystem zu installieren:

  • Erneuerbare-Energie-Erzeugungsanlage(n) (zur Produktion von Strom)
  • elektrischer Energiespeicher
  • Ladestelle für Elektroautos
  • Wärmepumpe/elektrische Warmwasseraufbereitung in Verbindung mit Warmwasserspeicher

Förderungsfähig sind Kosten für folgende Komponenten und Leistungen:

  • Steuerungseinheit des Energiemanagementsystems (einmalige Anschaffung einer Software und gegebenenfalls Hardware)
  • Messtechnik: Komponenten zur Messung, Erfassung, Verarbeitung und Integration von Mess- und Abrechnungsdaten
  • Kommunikations- und Steuerungstechnik: Komponenten wie z.B.: Datenkabel, Gateways, Schalttechnik (Relais), Steuerungseinheiten zur Herstellung der Ansteuerbarkeit von Geräten
  • Installation, Systemkonfiguration und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb

Weitere Informationen: Leitfaden für private Haushalte – Energiemanagement-Flexibilisierung im Verteilnetz.
Registrierung: Energiemanagementsysteme für Private

Antragstellung durch Betriebe, Gemeinden und Vereine

Antragstellungsberechtigt sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts mit Verteilernetzanschluss im Niederspannungsbereich (Netzebene 6 und 7) gemäß TOR Verteilernetzanschluss für die Niederspannung.

Die folgend dargestellten vier Funktionen müssen Energiemanagementsysteme jedenfalls ausführen können, um grundsätzlich förderungsfähig zu sein.

  • Aktive Steuerung von Erzeugern, Verbrauchern oder Speichereinheiten
  • Verarbeitung von zeitvariablen und/oder dynamischen Preissignalen (Strompreise und/oder Netztarife)
  • Messung von Bezug (und Einspeisung) am Netzanschluss
  • Lastmanagement: Fähigkeit zur Verarbeitung von Leistungsvorgaben (Begrenzung der Bezugs- und ggf. Einspeiseleistung)

Die Erfüllung der Mindestfunktionen ist durch den installierenden Fachbetrieb im Abnahmeprotokoll, das Teil der Endabrechnungsunterlagen ist, zu bestätigen

Weitere Informationen: Leitfaden für Betriebe, Gemeinden und Vereine – Energiemanagement-Flexibilisierung im Verteilnetz
Antragstellung: Energiemanagementsysteme für Betriebe, Gemeinden und Vereine

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