EAG Investitionszuschuss
Bundesförderung
Gemäß §56 des EAGs werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen ausbezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung von PV- und Speicheranlagen. Die Förderung ist in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt. Die Förderung wird nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
max. 30 % der förderfähigen Kosten
Kategorie A (0-10 kWp)
Kategorie B (10 – 20 kWp)
Kategorie C (20 – 100 kWp)
Kategorie D (100 – 1.000 kWp)
150 €/kWp
140 €/kWp
max. 130 €/kWp
max. 120 €/kWp
Kategorie A & B werden nach Einreichzeitpunkt gereiht. Kategorie C & D nach dem angegebenen Förderbedarf.
Speicher (0 – 50 kWh) 150 €/kWh
Speicher werden nur mit der gleichzeitigen Errichtung einer PV-Anlage gefördert.
Fördercalls 2026
23. April – 11. Mai 2026
16. Juni – 30. Juni 2026
8. Oktober – 22. Oktober 2026
Kombinierbarkeit
Diese Förderung kann nicht mit der EAG Marktprämie kombiniert oder der PV Landesförderung Wien kombiniert werden.
Ansprechpartner
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
Tel.: +43 5 787 66-10
Kontaktformular: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
Mehr Information:
Website der EAG-Abwicklungsstelle
EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom.pdf
