EAG Investitionszuschuss
Bundesförderung
Gemäß §56 des EAGs werden Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen ausbezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Finanzierung von PV- und Speicheranlagen. Die Förderung ist in Kategorien nach der Höhe der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt. Die Förderung wird nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
natürliche und juristische Personen
Förderform / Förderhöhe
max. 30 % der förderfähigen Kosten
Kategorie A (0-10 kWp) 195 €/kWp
Kategorie B (10 – 20 kWp) 185 €/kWp
Kategorie C (20 – 100 kWp) max. 150 €/kWp
Kategorie D (100 – 1.000 kWp) max. 140 €/kWp
Kategorie A & B werden nach Einreichzeitpunkt gereiht. Kategorie C & D nach dem angegebenen Förderbedarf.
Speicher (0 – 50 kWh) 200 €/kWh
Kombinierbarkeit
Diese Förderung kann nicht mit der EAG Marktprämie kombiniert werden.
Ansprechpartner
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien
Tel.: +43 5 787 66-10
Kontaktformular: www.eag-abwicklungsstelle.at/kontakt
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