Energetische Sanierung von Gebäudetechnischen Systemen
Landesförderung Wien
Mit der Förderung für die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Energiesystemen, wie zum Beispiel Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen, für Heizung und Warmwasseraufbereitung unterstützt die Stadt Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger.
Förderwerber*in (Zielgruppe)
- Eigentümer*innen von mehrgeschoßigen Wohnbauten
- Wohnungseigentümer*innengemeinschaften und deren bevollmächtigte Vertreter
Förderform / Förderhöhe
Einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag (max. 35 %)
Errichtung hocheffizienter alternativer
Energiesysteme
Nutzung von Grundwasser, Erdwärme oder Abwärme
50 € / m² Nutzfläche
80 € / m² Nutzfläche
Technisch erforderliche Übergangslösungen, sowie
Vorbereitungsmaßnahmen für die nachfolgende
Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung auf
hocheffiziente alternative Energiesysteme
50 € / m² Nutzfläche
Hydraulischer Abgleich
10 € / m² Nutzfläche
Rückbau Gasversorgung
10 € / m² Nutzfläche
Errichtung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
15 € / m² Nutzfläche
Voraussetzungen:
- Die Gesamtnutzfläche des Wohnhauses muss zumindest 50 % Wohnzwecken dienen.
- Gefördert werden nur Wärmepumpen, die nach EU-Umweltzeichenkriterien zertifiziert sind oder vollinhaltlich der festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.
Eine Liste finden Sie in der Produktdatenbank (produktdatenbank-get.at). - Bei der Landesförderung werden Vorlauftemperaturen von 40 °C empfohlen. Bei höheren Vorlauftemperaturen muss die gleiche Energieeffizienz nachgewiesen werden. Dies wird mit dem Wert der jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (hs oder ETAs) von mindestens 140 % bei > 40 °C erfüllt. Dieser Wert wird in der Produktdatenbank unter hs_m_55 geführt.
- Für die energetische Sanierung gilt als Mindestanforderung für den Wärmeschutzstandard der max. 3,00 x HWBRef,RK-nstEG als Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung. Davon ausgenommen sind Gebäude gemäß §1 Zi 4 SanDekVO 2024 (Denkmalschutz, Schutzzone und erhaltungswürdige gegliederte Fassaden).
Kombinierbarkeit
Zusätzlich zur Förderung der Stadt Wien können Sie auch die „Raus aus Öl und Gas“ Förderung des Bundes beantragen.
Ansprechpartner*in
wohnfonds_wien
Förderberatung – Mehrfamilienhaus (ab 3 WE)
Lenaugasse 10, 1080 Wien
Telefon: +43 1 402 84 00
beratung@hauskunft-wien.at
Links zu Förderinformationen: Wohnhaussanierung – wohnfonds wien