Heizungstausch Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Bundesförderung
Laut Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wurde die Bundesförderung Sanierungsoffensive mit den Förderschienen „Sanierungsbonus“ und „Raus aus Öl und Gas“ 2023/24 beendet.
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich. Über eine Fortsetzung dieser Förderschienen im kommenden Jahr wird eine neue Bundesregierung entscheiden.
Sie haben sich bereits erfolgreich registriert? Dann haben Sie ab Registrierung nunmehr 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen! Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf der Frist.
Mit „Raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme) Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheitholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
(Mit-)Eigentümer*innen, Bauberechtigte oder Mieter*innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhaus
Förderbedingungen Wärmepumpe:
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch
ein unabhängiges Prüfinstitut - Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP1) ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung
um 20 % reduziert. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht
überschreiten. - max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter www.raus-aus-öl.at/efh
- Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.
- keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-
/Fernwärmeversorgung
Förderform / Förderhöhe
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss – max. 75 % der förderfähigen Investitionskosten
Ersatz des fossilen Heizungssystems durch
- Anschluss Nah- oder Fernwärme: 15.000 €
- Pellets-Zentralheizung / Hackgutheizung: 18.000 €
- Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 €
- Luft/Wasser-Wärmepumpe: 16.000 €
- Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpe: 23.000 €
Zuschläge:
- Tausch von Gas- auf Elektroherd: 1.200 €
- Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe: 5.000 €
- Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem: 4.000 €
- Bonus für Gesamtsanierungskonzept: 500 €
- Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage: 2.500 €
Kombinierbarkeit
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Ansprechpartner
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam „raus aus Öl und Gas“: DW 735
T +43 1 /31 6 31-735
heizung@kommunalkredit.at
www.raus-aus-öl.at
Links zu Förderinformationen:
Mehr Information zu “Raus aus Öl und Gas“ – Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus für Private
Infoblatt „Raus aus Öl und Gas“ Ein-, Zweifamilienhaus und Reihenhaus