Kesseltausch Mehrgeschoßiger Wohnbau / Reihenhausanlage
Bundesförderung
Alle relevanten Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung und Antragstellung stehen ab dem offiziellen Start der Förderungsaktion im November 2025 auf folgender Seite für Sie bereit: Sanierungsoffensive 2026
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im mehrgeschossigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen. Förderungsfähig ist ein klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung für das gesamte Gebäude (Abschnitt A) sowie der Anschluss einer Einzelwohnung an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem oder der Tausch einer fossilen Einzelheizung in einer Wohneinheit gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude versorgt (Abschnitt B).
Förderwerber*in (Zielgruppen)
Gebäudeeigentümer*innen laut Grundbuch (inkl. Wohnungseigentümergemeinschaft) beziehungsweise deren bevollmächtigte Vertretung, sowie Nutzungsberechtigte laut Grundbuch
Förderbedingungen Wärmepumpe:
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut
- Das eingesetzte Kältemittel darf einen GWP-Wert (global warming potential) von 150 nicht überschreiten.
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-
/Fernwärmeversorgung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar
Förderform / Förderhöhe
A) Ersatz des fossilen Heizungssystems im Gesamtobjekt
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer
„De-minimis“-Beihilfe
Maximal 30 % der förderfähigen Kosten
klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
Anlage < 50 kW
Anlage > 50 kW (gilt für jedes weitere kW)
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
Anlage < 50 kW
Anlage > 50 kW (gilt für jedes weitere kW)
Holzzentralheizung (Pellets / Hackgut / Scheitholz)
Anlage < 50 kW
Anlage > 50 kW (gilt für jedes weitere kW)
Anlage > 100 kW (gilt für jedes weitere kW)
Zentralisierung Heizungssystem
pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossener Wohneinheit
pro vorbereitetem Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss)
Zuschlagsmöglichkeiten
Thermische Solaranlage
Tiefenbohrung/Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen)
6.500 Euro
+ 100 Euro/kW
7.500 Euro
+ 100 Euro/kW
8.500 Euro
+ 100 Euro/kW
+ 120 Euro/kW
2.000 Euro
1.000 Euro
+ 400 Euro/m2
+ 100 Euro/kW
B) Anschluss Einzelwohnung an klimafreundliche Technologie (nachträgliche Zentralisierung)
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer
„De-minimis“-Beihilfe
Maximal 30 % der förderfähigen Kosten
Austausch einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau durch den Anschluss an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem oder der Tausch einer fossilen Einzelheizung in einer Wohneinheit gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude versorgt
Nachträgliche Zentralisierung Einzelwohnung
2.000 Euro/Wohneinheit
Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Landesförderungen ist möglich.
Ansprechpartner
Serviceteam Kesseltausch
www.sanierungsoffensive.gv.at
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Links zu Förderinformationen:
Weitere Informationen, Registrierung und Antragstellung
Infoblatt Kesseltausch Mehrgeschoßiger Wohnbau
Informationen zur vergangenen Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ 2023/2024 finden Sie unter Raus aus Öl und Gas im Mehrgeschoßigen Wohnbau 2023/2024 | Umweltförderung