Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW
Bundesförderung
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie, wie Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.
Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.
Förderform / Förderhöhe:
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss (max. 30 % der förderungsfähigen Kosten)
De-minimis Förderung
Fernwärme
Wärmepumpe
Holzheizung
Anlagen < 50 kW
6.500 €
7.500 €
8.500 €
Anlagen 50 – 100 kW
(für jedes weitere kW)
+ 100 €/kW
Kombinierbarkeit
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Ansprechpartner
Serviceteam „Kesseltausch für Betriebe“
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
+43 1 / 31 6 31-714
klimaschutz@publicconsulting.at
Links zu Förderinformationen:
„Raus aus Öl und Gas“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe
„Raus aus Öl und Gas“ Erneuerbare Wärmeerzeuger kleiner 100 kW für Betriebe.pdf
