Raus aus Öl und Gas für Betriebe
Bundesförderung
Gefördert wird die Neuerrichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.
Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.
Förderform / Förderhöhe:
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss (max. 50 % der förderungsfähigen Kosten)
Anlagen < 50 kW
Tausch fossiles Heizungssystem: 7.500 €
Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Alt-Anlage: 4.000 €
Anlagen 50 kW bis 100 kW
Tausch fossiles Heizungssystem: 12.000 €
Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Alt-Anlage: 7.000 €
Kombinierbarkeit
Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich.
Gültigkeitszeitraum
Für diese Förderung wurde kein Gültigkeitszeitraum festgelegt.
Ansprechpartner
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Serviceteam Energiesparen: DW 714
T +43 1 /31 6 31-DW | F: DW 104
energiesparen@kommunalkredit.at
Links zu Förderinformationen:
„Raus aus Öl und Gas“ – Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe
„Raus aus Öl und Gas“ Erneuerbare Wärmeerzeuger kleiner 100 kW für Betriebe.pdf