Wiener Standardförderung für Photovoltaik-Anlagen
Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen und Erweiterungen bestehender PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Volllaststunden bzw. 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen pro Jahr. Einreichen können natürliche und juristische Personen, die in Wien eine PV-Anlage errichten werden.
Es werden Anlagen mit maximal 1.000 kWpeak (kWp) gefördert.
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung und Errichtung der PV-Anlage) durchgeführt werden.
Förderwerber*in (Zielgruppen)
Natürliche und juristische Personen, die in Wien eine Anlage errichten werden.
Förderform / Förderhöhe
einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag: Maximal 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten fünf Jahre der Maßnahme, es werden 3,5 cent/kWh zugrunde gelegt)
Standardförderungssatz:
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Zuschläge für Bestandsgebäude des MGWB (mehrgeschoßigen Wohnbau)
bis 100 kWp 250 €/kWp
100 bis 500 kWp 200 €/kWp
500 bis 1.000 kWp 150 €/kWp
Förderungssatz für PV-Anlagen-Erweiterungen
150 €/kWp
Kombinierbarkeit
Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen. Eine Förderung mit der Umsatzsteuer-Befreiung des Bundes ist möglich.
Ansprechpartner*in
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien
T +43 1 /31 6 31-730 | F: DW 104
Serviceteam Photovoltaik: DW 730
wien-pv@kommunalkredit.at
Mehr Information:
Weitere Informationen und Antragstellung unter: Photovoltaik Wien | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)