Mit der Gründung von Energiegemeinschaften kommen lokale und regionale Transformationsprozesse in Gang, die vielfältige Entwicklungschancen bergen. Beteiligungs- und Wertschöpfungsmöglichkeiten entstehen, die Rollen und Aufgaben etablierter Player verändern sich, neue Akteure betreten die Bühne, die Verhaltens- und Partizipationsformen der ehemals ausschließlich als Verbraucher:innen auftretenden Menschen befinden sich im Wandel.
Zielgruppe der Förderung:
- bestehende „gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ gemäß § 16a ElWOG 2010,
- bestehende „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ gemäß § 79 EAG und § 16c ElWOG 2010 und
- bestehende „Bürgerenergiegemeinschaften“ gemäß § 16b ElWOG 2010, die ausschließlich Energie aus erneuerbarer Energieerzeugung zu nutzen.
Schwerpunkt 1 – Erweiterung der Teilnehmer*innengruppen und Bewusstseinsbildung
Energiegemeinschaften leben von der Breite ihrer Teilnehmer*innen-Struktur und sind ein Modell, das da rauf abzielt, seinen Mitgliedern bzw. den Regionen oder Orten ihrer Tätigkeit, ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile zu erbringen. Je unterschiedlicher die Struktur der Teilnehmer*innen und je höher der Wissensstand und das Bewusstsein um die Bedeutung sowie die Nutzungsmöglichkeiten von erneuerbarer Energie, desto leichter wird die Transformation des Energiesystems gelingen.
Im Rahmen dieses Schwerpunkts können Maßnahmen gesetzt werden, die der Gewinnung neuer Teilnehmer*innen-(gruppen) und der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit den Ausschreibungszielen dienen.
Schwerpunkt 2 – Digitalisierung und Flexibilisierung
Der Status quo bestehender Energiegemeinschaften ist – in aller Regel – die „ungesteuerte“ Nutzung eigenerzeugter Energie, die sich aus der rechnerischen Zuordnung von Energiemengen, abhängig vom jeweiligen Verbrauch der Teilnehmer*innen, am Folgetag ergibt. Dieser Ausschreibungsschwerpunkt unterstützt Maßnahmen, die die Fähigkeit von Energiegemeinschaften erhöhen:
- ihr eigenes Erzeugungs- und Verbrauchsverhalten detailliert aufzuzeigen, zu prognostizieren und ihren Mitgliedern entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen sowie
- ihre Erzeuger und Verbraucher zu steuern bzw. ihre Teilnehmer*innen dazu zu befähigen und die Steuerung im Sinne der Energiegemeinschaft und im Bezug zu den lokalen und regionalen Gegebenheiten im Stromnetz umzusetzen.
Förderhöhe: Schwerpunkt 1 maximal 10.000 Euro netto bzw. Schwerpunkt 2 maximal 20.000 Euro netto.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben, der nach der Projektendabrechnung ausbezahlt wird.
Der Fördersatz beträgt 50% der anerkennbaren Kosten.
Mehr Informationen: Energiegemeinschaften | Umweltförderung
Antragstellung: Energiegemeinschaften
