Bei der Errichtung von Balkonkraftwerken an Eigentumswohnungen gibt es ab 1. September 2024 neue Regeln: Es braucht nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer*innen, sondern es gilt als Zustimmung, wenn das Vorhaben bekanntgegeben wurde und andere Wohnungseigentümer*innen nach zwei Monaten nicht darauf reagiert haben. Und: Sollten andere Wohnungseigentümer*innen Widerspruch einlegen, muss zukünftig ein triftiger Grund, wie etwa Sicherheitsbedenken, angegebenen werden.
Nähere Informationen: Erleichterte Errichtung von Balkonkraftwerken (bmk.gv.at)
Das Merkblatt zur Errichtung von Balkonkraftwerken der Stadt Wien finden Sie hier: Merkblatt Balkonkraftwerke
Bildcredit: MA 20 / Christian Fürthner