Eigentümer*innen von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 20 kWp wurden bisher doppelt belastet, da Netzbetreiber häufig Netzzutrittskosten für den Strombezug erneut verrechneten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte dies im September 2024 für unzulässig. Betroffene können nun zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern, sofern keine Ausbaumaßnahmen am Netzanschluss notwendig waren.
Wichtiges Urteil: Kein Netzzutrittsentgelt bei bestehendem Netzanschluss
Der OGH stellte klar: Wird eine PV-Anlage an einen bestehenden Netzanschluss angeschlossen, darf kein Netzzutrittsentgelt erhoben werden. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Betreiber und ermöglicht Rückforderungen rückwirkend bis 2021. Nähere Informationen unter Rückforderung Netzzutrittsentgelt | Photovoltaic Austria.
Hier eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Punkte vom Verband Photovoltaic Austria:
Was bedeutet das für Sie?
- Automatische Rückerstattung: Netzbetreiber erstatten die Beträge in der Regel automatisch, laut „Österreichs Energie“ (29.10.2024).
- Keine Verjährung: Rückzahlungen erfolgen unabhängig von den üblichen Verjährungsfristen (3 Jahre).
- Für kleinere Anlagen (<30 kW): Abwarten der Rückerstattung wird empfohlen.
Wann sind rechtliche Schritte sinnvoll?
Rechtliche Schritte können sinnvoll sein für größere Anlagen (>30 kW) oder bei:
- Verzinsung der Rückzahlung, um finanzielle Nachteile auszugleichen.
- Drohender Verjährung, um Ansprüche zu sichern.
- Unklarer Abgrenzung: Rückzahlungen erfolgen nur automatisch, wenn keine Ausbaumaßnahmen am Netzanschluss durchgeführt wurden. In einigen Fällen könnten Netzbetreiber dies anders bewerten, sodass Rückzahlungen aktiv eingefordert werden müssen.
Höhe der Rückzahlung
Die Rückzahlungshöhe basiert auf der Bezugsleistung Ihres Netzanschlusses:
Rückzahlung = Bezugsleistung (kW) × Pauschale (€/kW)