Was ist gemeinsame Energienutzung?
Bei einer österreichweiten gemeinsamen Energienutzung kann Strom aus erneuerbaren Quellen – etwa aus Photovoltaik-Anlagen – über mehrere Gebäude hinweg über mehrere Bundesländer geteilt werden. Teilnehmer*innen können sowohl Strom erzeugen als auch nutzen. Die österreichweite gemeinsame Energienutzung kann durch mehrere Umsetzungsmodelle realisiert werden, wobei diese je nach Anwendungsfall Vorteile bedeuten.
Vorteile
Die österreichweite gemeinsame Energienutzung bietet wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile. Teilnehmer*innen können von günstigeren und stabileren Strompreisen profitieren, da Energie innerhalb der Gemeinschaft zu eigenen Bedingungen gehandelt wird. Im Gegensatz zu dem regionalen Teilen von Strom, fallen Netzgebühren und Abgaben regulär an. Gleichzeitig wird der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert und vorhandene Flächen – etwa Dächer in der Stadt – effizient genutzt.
Umsetzungsmodelle
Für die Umsetzung stehen zwei grundlegende Modelle zur Verfügung:
Bei einer Energiegemeinschaft handelt es sich um eine organisierte Gemeinschaft von Teilnehmer:innen. Die Energie wird gemeinschaftlich erzeugt und über einen definierten Aufteilungsschlüssel verteilt. Als Organisationsform ist vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Bei Peer-to-Peer (P2P) handelt es sich um Direktverträge zwischen einzelnen Teilnehmer:innen, bei denen Strom individuell zwischen Erzeuger:innen und Verbraucher:innen gehandelt wird. Weiter ist es möglich durch sogenannte „Peers-to-Peers“ Verträge mehrere Erzeuger:innen und Verbraucher:innen zu verbinden.
Bei einer Eigenversorgungsanlage (EVA) handelt es sich um eine Form des Peers-to-Peers Vertrages mit einem einzigen Eigentümer der teilnehmenden Objekte. Eine EVA benötigt keine Vertragsgrundlage und daher lediglich die technische Registrierung. Daher ist dieses Modul für die Verbindung von mehreren Standorten einer natürlichen oder juristischen Person am besten geeignet.
Was ab 5.10.2026 möglich ist
Die Neuerungen durch das ElWG werden schrittweise implementiert. So wird ab 5.10.2026 die Nutzung von Peer-to-Peer Verträgen sowie Eigenversorgungsanlagen innerhalb eines Konzessionsgebietes eines Netzbetreibers möglich sein. In Wien können Sie so ab 5.10.2026 den Strom im Netzgebiet der Wiener Netze durch diese Modelle teilen.
Ab diesem Zeitraum können somit auch durch Erneuerbare Energiegemeinschaften Strom im Netzgebiet der Wiener Netze verbraucht werden. Allerdings entfallen die Reduktionen der Netzentgelte, wenn der Strom nicht ausschließlich mit Mitgliedern im Nahebereich 4 & 5 (Umspannwerk) geteilt wird.
Ab April 2027 wird es möglich sein den Strom österreichweit über Peer-to-Peer und Eigenversorgungsanlage zu teilen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Österreichweite gemeinsame Energienutzung - Welches Modell passt?
Das Modell der Eigenversorgungsanlage bietet für die Verbindung von mehreren Standorten einer natürlichen oder juristischen Person, bspw. eines Unternehmens, die geeigneteste Lösung mit geringstem Gründungsaufwand. Voraussetzug ist, dass alle Zählpunkte auf die selbe natürliche oder juristische Person angemeldet sind. In diesem Modell ist lediglich die technische Registrierung des Anlagen notwendig.
Ein Peer-to-Peer-Modell ist besonders dann sinnvoll, wenn gezielt kleinere Mengen an Erzeuger*innen und Verbraucher*innen miteinander verbunden werden sollen und individuelle Vereinbarungen im Vordergrund stehen. Ein typischer Anwendungsfall ist beispielsweise ein Gebäude außerhalb Wiens mit Photovoltaik-Anlage, das Strom an ein Gebäude in Wien oder einen Betrieb liefert. Auch für kleinere, klar abgegrenzte Konstellationen mit wenigen Beteiligten eignet sich dieses Modell gut.
Energiegemeinschaften hingegen sind vor allem dann sinnvoll, wenn mehrere Teilnehmer*innen in einem Grätzl gemeinsam organisiert Strom erzeugen und nutzen möchten, welches den regionalen Nahebereich übersteigt. Zusätzlich kann dieses Konstrukt genutzt werden, um gemeinsam in Erzeugungsanlagen zu investieren. Typische Beispiele sind mehrere Wohngebäude, ein Quartier oder eine Mischung aus Haushalten und Betrieben, die gemeinsam eine oder mehrere Anlagen betreiben und den Strom in ganz Wien teilen wollen. Hier steht eine strukturierte, langfristige Lösung mit klaren Regeln und gemeinsamer Organisation im Vordergrund.
| Modell | Sinnvoll, wenn … | Beispiel |
|---|---|---|
| EVA | Verbindung von mehreren Standorten einer natürlichen oder juristischen Person erwünscht ist. | Verbindung von Unternehmensstandorten oder mehreren Wohnsitzen. |
| Peer-to-Peer | Individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Teilnehmer*innen gewünscht sind und flexible Strombeziehungen im Vordergrund stehen. | Teilen des Stroms innerhalb der Familie oder unter Freund*innen sowie zwischen Standorten von Tochterunternehmen. |
| Energiegemeinschaft | Eine strukturierte, gemeinschaftliche Lösung mit mehreren Teilnehmer*innen und klaren organisatorischen Rahmenbedingungen angestrebt wird. | Gemeinsame Nutzung von Strom durch mehrere Haushalte, Betriebe oder Organisationen in unterschiedlichen Regionen Österreichs. |
Umsetzungsprozess
Die Umsetzung erfolgt je nach gewähltem Modell in mehreren Schritten, wobei bei Peer-to-Peer und EVA keine Organisationsform notwendig ist.
- Zunächst wird festgelegt, welches Modell am besten zur jeweiligen Situation passt und wie die Organisation aufgebaut ist – etwa in Form eines Vereins bei einer EG oder durch direkte Vertragsbeziehungen bei einem Peer-to-Peer-Modell.
- Anschließend werden die notwendigen Vereinbarungen zwischen den Teilnehmer*innen getroffen, insbesondere zur Aufteilung, Nutzung und Abrechnung des Stroms. Dazu stehen Ihnen Musterverträge zur Verfügung.
- Im nächsten Schritt erfolgt die technische Umsetzung in Abstimmung mit den Wiener Netzen. Diese sind für die Messung und Zuordnung der Energiemengen verantwortlich. Hierzu ist eine Anmeldung bei ebUtilities, EDA und ein Vertragsabschluss mit den Wiener Netzen notwendig, um die eigenständige Abrechnung zu ermöglichen.
- Zählpunkte können über das EDA Portal der Gemeinschaft hinzugefügt werden. Die Zählpunkteigentümer*innen müssen in einem letzten Schritt über das Smart Meter Portal der Teilnahme zustimmen.
Weitere Informationen zum detaillierten Umsetzungsprozess bei den Wiener Netzen der einzelnen Modelle finden Sie hier.
Grundsätzlich sollten Sie sich bewusst sein, ob der Aufwand der Gründung und des Betriebs des Modells innerhalb der Gemeinschaft liegen oder durch einen externen Dienstleister übernommen werden soll. Eine Liste an Dienstleistern finden Sie hier.
Grundsätzlich sollten Sie sich bewusst sein, ob der Aufwand der Gründung und des Betriebs des Modells innerhalb der Gemeinschaft liegen oder durch einen externen Dienstleister übernommen werden soll. Eine Liste an Dienstleistern finden Sie hier.

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Auf der Plattform Strom verbindet können Sie überprüfen, ob es bereits Initiativen in Ihrer Umgebung gibt, denen Sie beitreten können.
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