Neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen

Neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen

Sporthalle Simmering

Ab Juli 2024 gibt es eine neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen. Bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten werden dadurch abgedeckt:

Wer kann einreichen?

  • Sportstätten: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten oder Wettkämpfe genutzt werden.
  • Rettungsorganisationen: Anerkannte Rettungsorganisationen sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Dazu gehören Hilfs- und Rettungseinrichtungen (ausgenommen Feuerwehren), insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  1. Thermische Gebäudesanierung – umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
  2. Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
  3. Energiesparmaßnahmen – zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
  4. Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Auch Planung und Montage sind förderungsfähig.

Hier finden Sie alle Details:

NEU: Förderungsangebot „Energieeffiziente Sportstätten und Rettungsorganisationen“ – bis zu 50% Förderung! | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Sollten Sie an einer Einreichung interessiert sein, stehen wir als Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien Ihnen mit unseren Expert*innen gerne zur Verfügung:

Kontakt – Klima- und Innovationsagentur (urbaninnovation.at)

Bildcredit: MA 20 / Christian Fürthner

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