Neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen

Ab Juli 2024 gibt es eine neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen. Bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten werden dadurch abgedeckt:

Wer kann einreichen?

  • Sportstätten: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten oder Wettkämpfe genutzt werden.
  • Rettungsorganisationen: Anerkannte Rettungsorganisationen sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Dazu gehören Hilfs- und Rettungseinrichtungen (ausgenommen Feuerwehren), insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  1. Thermische Gebäudesanierung – umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
  2. Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
  3. Energiesparmaßnahmen – zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
  4. Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung

Auch Planung und Montage sind förderungsfähig.

Hier finden Sie alle Details:

NEU: Förderungsangebot „Energieeffiziente Sportstätten und Rettungsorganisationen“ – bis zu 50% Förderung! | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Sollten Sie an einer Einreichung interessiert sein, stehen wir als Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien Ihnen mit unseren Expert*innen gerne zur Verfügung:

Kontakt – Klima- und Innovationsagentur (urbaninnovation.at)

Bildcredit: MA 20 / Christian Fürthner

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