Ab Juli 2024 gibt es eine neue Förderung für Sportstätten und Rettungseinrichtungen. Bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten werden dadurch abgedeckt:
Wer kann einreichen?
- Sportstätten: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten oder Wettkämpfe genutzt werden.
- Rettungsorganisationen: Anerkannte Rettungsorganisationen sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäude Rettungsorganisationen angesiedelt sind. Dazu gehören Hilfs- und Rettungseinrichtungen (ausgenommen Feuerwehren), insbesondere Rettungen, Bergrettungen und Wasserrettungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Thermische Gebäudesanierung – umfassende thermische Gebäudesanierung und Einzelmaßnahmen
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung – Umstellung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzheizung
- Energiesparmaßnahmen – zum Beispiel Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Auch Planung und Montage sind förderungsfähig.
Hier finden Sie alle Details:
Sollten Sie an einer Einreichung interessiert sein, stehen wir als Klima- und Innovationsagentur der Stadt Wien Ihnen mit unseren Expert*innen gerne zur Verfügung:
Kontakt – Klima- und Innovationsagentur (urbaninnovation.at)
Bildcredit: MA 20 / Christian Fürthner