Bestehende Energiegemeinschaften und das neue ElWG: Handlungsempfehlung & Mustervorlagen

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gelten ab 1. Oktober 2026 auch für bestehende Energiegemeinschaften neue rechtliche Anforderungen. So müssen etwa ab bestimmten Grenzen Lieferantenverpflichtungen erfüllt werden.

Wie bestehende Energiegemeinschaften rechtskonform weitergeführt werden können, welche Vorgaben zu beachten sind und welche Mustervorlagen zur Verfügung stehen, hat die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften zusammengefasst:

Handlungsempfehlung für bestehende Energiegemeinschaften

Zusätzlich stehen neue Vorlagen und Unterlagen zu den Rahmenbedingungen ab 1. Oktober 2026 sowie zum neuen Peer-to-Peer-Modell zur Verfügung.

Hier geht’s zu den Mustervorlagen

Die Unterlagen wurden von der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften gemeinsam mit der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH erstellt und bieten Orientierung für die praktische Umsetzung. Sie enthalten unter anderem:

  • Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Regelungen
  • Peer-to-Peer-Verträge für unterschiedliche Konstellationen von Erzeugerinnen und Abnehmerinnen
  • Informationen zu den künftig geltenden Lieferantenverpflichtungen für bestehende Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)

Wir empfehlen allen Energiegemeinschaften, sich rechtzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen. Bei Fragen steht unser Beratungsteam gerne zur Verfügung.

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