Erleichterungen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in Wien

Erleichterungen bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen in Wien

Mit der jüngsten Novelle zum Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz (WElWG 2005) wird es eine Reihe von Erleichterungen bei Errichtung, Betrieb und Änderung von Photovoltaikanlagen in Wien geben:

  • So besteht bei kleineren Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von maximal 15 kW keine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht mehr nach WElWG 2005und zwar ohne Ausnahme! Das heißt: Künftig ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen von maximal 15 kW Engpassleistung Anzeige- und Bewilligungsfrei, auch wenn sie vertikal montiert sind (beispielsweise an einer Fassade) oder mit einem Stromspeicher betrieben werden. Natürlich besteht auch weiterhin die Verpflichtung zur Abnahme der Photovoltaikanlage durch eine befugte Fachkraft und es gelten weiterhin die Regeln der Netzbetreiberin hinsichtlich des Netzzugangs: wienernetze.at/photovoltaik

  • Weiters bringt die Novelle zahlreiche Vereinfachungen des Anzeigeverfahrens für Photovoltaikanlagen über 15 kW Engpassleistung durch eine Reduktion des Umfangs der erforderlichen Einreichunterlagen. Informationen und ein jeweils aktuelles Anzeigeformular finden Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass für die Wiener Energierechtsabteilung (MA 64) die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschlaggebend ist. Sollten daher zum Tag des Inkrafttretens noch Anzeigen betreffend solcher Photovoltaikanlagen bei der MA 64 anhängig sein, welche dem WElWG 2005 nicht mehr unterfallen, sind diese zurückzuziehen oder von der Behörde kostenpflichtig zurückzuweisen. Für eine Zurückziehung ist ein formloses Schreiben, gerne per E-Mail, ausreichend.

Die Novelle des WElWG 2005 wurde am 21.11.2024 im Wiener Landtag einstimmig beschlossen (siehe wien.gv.at). Für das Inkrafttreten der Novelle ist nun noch auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt zu warten. Der Vorgang wird erfahrungsgemäß etwa 14 Tage in Anspruch nehmen.

Eine Zusammenstellung von Informationen der Wiener Energierechtsabteilung (MA 64) zur Novelle des WElWG finden Sie hier: Novelle zum WElWG 2005

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