Gemeinsam Strom nutzen

Gemeinsame Energienutzung

Gemeinsame Energienutzung ermöglicht es erneuerbaren Strom gemeinsam mit anderen Personen zu erzeugen, zu verbrauchen, zu handeln und zu speichern. Durch diese dezentrale Energieversorgung stärken Sie Ihre Unabhängigkeit vom Energiemarkt und fördern eine nachhaltige Zukunft.

Nachhaltigkeit

Erneuerbare Energie nutzen und aktiv zur Energiewende beitragen.

Unabhängigkeit 

Lokale Energie gemeinsam nutzen und sich besser gegen Preisschwankungen absichern.

Gemeinschaft 

Gemeinsam profitieren, Ressourcen teilen und die Energiewende vorantreiben.

Wo möchten Sie Strom teilen?

Gebäude – symmetrisches Icon
Im Gebäude
NachbarschaftReduziertes Linien-Icon mit drei weiß gefüllten Häusern und transparentem Außenbereich.
In der Nachbarschaft
Österreichweit

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Stromteilen im Gebäude

Durch eine sogenannte Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) kann Strom innerhalb eines Hauses geteilt werden. Das ist besonders interessant für Mehrparteienhäuser, gemischt genutzte Gebäude oder kleinere Gewerbestandorte. Voraussetzung ist hierbei der Anschluss der Zählpunkte am selben Hausanschlusskasten.

Gebäude – symmetrisches Icon

Geeignet für

Mehrparteienhäuser, Eigentümergemeinschaften, Mietobjekte und gemischt genutzte Gebäude.

Typische Form

Je nach Konstellation wird die GEA auf Vertragsbasis umgesetzt. In komplexeren Fällen kann auch bspw. ein Bewohner*innenverein gegründet werden.

Vorteile

Vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können über diese Form auch Anlagen gemeinsam finanzieren. Für den geteilten Strom fallen keine Netzgebühren an.

Peer-to-peer und Energiegemenschaften

Stromteilen in der Nachbarschaft

Durch Peer-to-Peer-Verträge oder Erneuerbare- sowie Bürgerenergiegemeinschaften kann Strom über Grundstücksgrenzen hinweg in benachbarten Gebäuden geteilt werden. So kann in Wien zwischen benachbarten Häusern bzw. Gewerbestandorten Strom mit finanziellen Vorteilen geteilt werden.

NachbarschaftReduziertes Linien-Icon mit drei weiß gefüllten Häusern und transparentem Außenbereich.

Geeignet für

Privatpersonen, Organisationen oder Gewerbe im Stadtquartier, Grätzl, benachbarten Gebäude bzw. Standort.

Typische Form

Peer-to-Peer Verträge, Erneuerbare- sowie Bürgerenergiegemeinschaften ermöglichen das Energie teilen im Nahebereich.

Vorteile

Für den geteilten Strom fallen reduzierte Netzentgelte und Abgaben an. Zusätzlich kann durch selbst festgelegte Energiepreise die Unabhängigkeit vom Strommarkt gesteigert werden.

Peer-to-peer und Energiegemeinschaften

Österreichweit Stromteilen

Wenn Strom österreichweit geteilt werden soll, dann ist dies über Peer-to-Peer-Verträge oder Bürgerenergiegemeinschaften möglich. Wenn es mehrere Wohnsitze oder Betriebsstandorte gibt, kann auch eine Eigenversorgungsanlage angemeldet werden.

Geeignet für

Verbindung mehrerer Wohnsitze, von Unternehmensstandorten oder große Gemeinschaften.

Typische Form

Die Eigenversorgungsanlage, Peer-to-Peer Verträge sowie Bürgerenergiegemeinschaften ermöglichen das Energie teilen österreichweit.

Vorteile

Durch diese Modelle können standortübergreifende Synergien genutzt werden. Zusätzlich kann durch selbst festgelegte Energiepreise die Unabhängigkeit vom Strommarkt gesteigert werden.

KI-generiert

Was ist gemeinsame Energienutzung?

Bei der gemeinsamen Energienutzung wird Strom aus erneuerbaren Quellen – etwa aus einer Photovoltaik-Anlage – erzeugt und mit mehreren Teilnehmer*innen geteilt. Das kann innerhalb eines Gebäudes, in der Nachbarschaft oder auch über größere Distanzen hinweg erfolgen. So wird lokal erzeugte Energie effizient genutzt und gemeinsam verwertet.

Zentrale Rolle dabei spielt der sogenannte aktive Kunde. Das sind Haushalte, Betriebe oder Gemeinden, die Strom nicht nur beziehen, sondern aktiv am Energiesystem teilnehmen. Sie können beispielsweise selbst Strom erzeugen, speichern, nutzen oder mit anderen teilen. Auch Personen oder Organisationen ohne eigene Anlage können teilnehmen, indem sie Strom aus einer gemeinsamen Nutzung beziehen.

Die folgende Abbildung zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten, wie aktive Kunden an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen können – von der Nutzung im eigenen Gebäude bis hin zu Modellen in der Nachbarschaft oder darüber hinaus.

Was ab 5.10.2026 möglich ist

Die Neuerungen durch das ElWG werden schrittweise implementiert. So wird ab 5.10.2026 die Nutzung von Peer-to-Peer Verträgen sowie Eigenversorgungsanlagen innerhalb eines Konzessionsgebietes eines Netzbetreibers möglich sein. In Wien können Sie so ab 5.10.2026 den Strom im Netzgebiet der Wiener Netze durch diese Modelle teilen.

Ab diesem Zeitraum können somit auch durch Erneuerbare Energiegemeinschaften Strom im Netzgebiet der Wiener Netze verbraucht werden. Allerdings entfallen die Reduktionen der Netzentgelte, wenn der Strom nicht ausschließlich mit Mitgliedern im Nahebereich 4 & 5  (Umspannwerk) geteilt wird. 

Ab April 2027 wird es möglich sein den Strom österreichweit über Peer-to-Peer und Eigenversorgungsanlage zu teilen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Initiativen in Ihrer Umgebung finden

Auf der Plattform Strom verbindet können Sie überprüfen, ob es bereits Initiativen in Ihrer Umgebung gibt, denen Sie beitreten können.

Community bestehender Energiegemeinschaften in Wien

Die Community bestehender Energiegemeinschaften trifft sich regelmäßig, um sich über relevante Fragestellungen und aktuelle Änderungen auszutauschen. So können Initiator*innen und Teilnehmende Wissen teilen und voneinander lernen.
Hier beitreten

Beispiele aus Wien

Wollen Sie auch hier von uns beschrieben werden? Dann melden sie sich unter bei uns! Engagierte und Innovative Projekte stellen wir gerne vor.

Aktuelle Neuigkeiten

Änderungen für bestehende Energiegemeinschaften

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) treten ab 1. Oktober 2026 neue Regelungen für Energiegemeinschaften in Kraft. Bestehende Gemeinschaften (GEA, EEG, BEG) können bis dahin weiterhin im bisherigen Rechtsrahmen betrieben werden und werden anschließend automatisch in das neue System übergeführt.

Die grundlegenden Strukturen und Teilnehmerkreise bleiben weitgehend bestehen. Allerdings kommen neue Rechte und Pflichten hinzu – etwa zusätzliche Anforderungen für aktive Kunden, neue Regelungen für größere Anlagen sowie Anpassungen bei Verträgen und organisatorischen Abläufen. Bestehende Energiegemeinschaften sollten daher ihre Unterlagen rechtzeitig überprüfen und anpassen.

Gleichzeitig ergeben sich neue Möglichkeiten, etwa durch die Rolle eines Organisators, erweiterte technische Optionen (z. B. bei Speichern) oder größere räumliche Spielräume für die gemeinsame Energienutzung.

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