Was ist gemeinsame Energienutzung?
Bei der gemeinsamen Energienutzung wird Strom aus erneuerbaren Quellen – etwa aus einer Photovoltaik-Anlage – erzeugt und mit mehreren Teilnehmer*innen geteilt. Das kann innerhalb eines Gebäudes, in der Nachbarschaft oder auch über größere Distanzen hinweg erfolgen. So wird lokal erzeugte Energie effizient genutzt und gemeinsam verwertet.
Zentrale Rolle dabei spielt der sogenannte aktive Kunde. Das sind Haushalte, Betriebe oder Gemeinden, die Strom nicht nur beziehen, sondern aktiv am Energiesystem teilnehmen. Sie können beispielsweise selbst Strom erzeugen, speichern, nutzen oder mit anderen teilen. Auch Personen oder Organisationen ohne eigene Anlage können teilnehmen, indem sie Strom aus einer gemeinsamen Nutzung beziehen.
Die folgende Abbildung zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten, wie aktive Kunden an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen können – von der Nutzung im eigenen Gebäude bis hin zu Modellen in der Nachbarschaft oder darüber hinaus.

Was ab 5.10.2026 möglich ist
Die Neuerungen durch das ElWG werden schrittweise implementiert. So wird ab 5.10.2026 die Nutzung von Peer-to-Peer Verträgen sowie Eigenversorgungsanlagen innerhalb eines Konzessionsgebietes eines Netzbetreibers möglich sein. In Wien können Sie so ab 5.10.2026 den Strom im Netzgebiet der Wiener Netze durch diese Modelle teilen.
Ab diesem Zeitraum können somit auch durch Erneuerbare Energiegemeinschaften Strom im Netzgebiet der Wiener Netze verbraucht werden. Allerdings entfallen die Reduktionen der Netzentgelte, wenn der Strom nicht ausschließlich mit Mitgliedern im Nahebereich 4 & 5 (Umspannwerk) geteilt wird.
Ab April 2027 wird es möglich sein den Strom österreichweit über Peer-to-Peer und Eigenversorgungsanlage zu teilen.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Initiativen in Ihrer Umgebung finden
Auf der Plattform Strom verbindet können Sie überprüfen, ob es bereits Initiativen in Ihrer Umgebung gibt, denen Sie beitreten können.
Community bestehender Energiegemeinschaften in Wien
Beispiele aus Wien
Energiegemeinschaft mit Anergienetz: SmartCity Baumgarten
Erneuerbare Energiegemeinschaft am Lainzer Tiergarten
Aktuelle Neuigkeiten
Änderungen für bestehende Energiegemeinschaften
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) treten ab 1. Oktober 2026 neue Regelungen für Energiegemeinschaften in Kraft. Bestehende Gemeinschaften (GEA, EEG, BEG) können bis dahin weiterhin im bisherigen Rechtsrahmen betrieben werden und werden anschließend automatisch in das neue System übergeführt.
Die grundlegenden Strukturen und Teilnehmerkreise bleiben weitgehend bestehen. Allerdings kommen neue Rechte und Pflichten hinzu – etwa zusätzliche Anforderungen für aktive Kunden, neue Regelungen für größere Anlagen sowie Anpassungen bei Verträgen und organisatorischen Abläufen. Bestehende Energiegemeinschaften sollten daher ihre Unterlagen rechtzeitig überprüfen und anpassen.
Gleichzeitig ergeben sich neue Möglichkeiten, etwa durch die Rolle eines Organisators, erweiterte technische Optionen (z. B. bei Speichern) oder größere räumliche Spielräume für die gemeinsame Energienutzung.
Weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften
- Österreichische Koordinationsstelle Energiegemeinschaften
- Beauskunftungskennzahl abfragen – Wiener Netze
- FAQs zu Energiegemeinschaften
- Benefit- und Berechnungstool zur ersten Abschätzung von Energiemanagement und Wirtschaftlichkeit
- Online-Karte zu bereits bestehenden Energiegemeinschaften in Österreich
- Dienstleister in Österreich
- Infobroschüren, Musterdokumente und weitere Downloads
- Wiener Netze
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